Mitte März 2020 hat Hauptpetentin Susanne Wiest eine Petition zum bedingungslosen Grundeinkommen als Corona-Hilfe beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht. Die Petition fordert „ein existenzsicherndes Einkommen“ für alle Bürger und zwar „unbürokratisch, verlässlich und bedingungslos“. Zeitlich befristet, aber solange wie nötig.
Damit sollen vor allem die „wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona Pandemie“ bekämpft werden. Viele Bürger würden unter den „Einkommensausfällen“ leiden. „Es sind viele, ganz unterschiedliche Sparten und Berufsfelder betroffen“, so der Text der Petition.
Laut der Forderung der Petenten müsse „das Grundeinkommen existenzsichernd sein“ und „die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen“. Der vorgeschlagene Betrag sei 1.000 Euro pro Person.
Die Petition hat mit 176.134 Unterschriften das erforderliche Quorum erreicht, demnach fand am gestrigen Montag (26. Oktober) dazu eine öffentliche Anhörung statt.
Regierung gegen bedingungsloses Grundeinkommen
Die Haltung der Bundesregierung fällt deutlicher als gewohnt aus: „Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist aus Sicht der Bundesregierung nicht geeignet, um eventuelle Lücken bei den Corona-Hilfen zu stopfen“, steht in einer
Kurzmeldung der Pressestelle des Bundestags über die Petition.
Gerald Becker-Neetz vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) machte während der öffentlichen Sitzung deutlich, dass die Bundesregierung permanent die Zielgenauigkeit der Corona-Hilfsmaßnahmen überprüfe und bei Bedarf nachsteuere.
Petentin Susanne Wiest kritisierte bei der Sitzung, dass genau diese getroffenen Hilfsmaßnahmen nicht zielgenau seien. „Oft kommt Hilfe nicht dort an, wo sie gebraucht wird. Viele Menschen fallen komplett durch das Raster“, sagte die Petentin bei der Sitzung.
Wissenschaftliches Modell mit monatlich 550 Euro
Petentin Wiest wurde vom Wirtschaftswissenschaftler Bernhard Neumärker von der Universität Freiburg begleitet. Er hat bei der Sitzung ebenfalls sein Modell zum bedingungslosen Grundeinkommen dargestellt, wobei alle Bürger monatlich 550 Euro kriegen würden, „Kinder etwas weniger“.
Dies würde eine monatliche Grundsicherung bieten, und das Modell würde sich aus jetzt schon gewährten Mitteln finanzieren, die lediglich umgeschichtet werden müssten, sagte er.
Anette Kramme (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, antwortete auf die Frage, ob bei Gewährung eines bedingungslosen Grundeinkommens die Erwerbtätigkeit zurückgeht: Sie gehe davon aus, dass viele Menschen ihre Arbeitsbedingungen als unangenehm empfinden und andere Dinge lieber täten. Insofern sei davon auszugehen, dass die Erwerbstätigkeit zurückgehen werde.