Ab 1. April
Mehr Freiheit für Ergotherapeuten: Ärzte stellen „Blankoverordnung“ aus
Bislang bestimmten Ärzte, wie Ergotherapeuten die Patienten behandeln sollen. Ab dem 1. April gelten neue Regeln.

In der Ergotherapie werden verschiedene Methoden eingesetzt, hier übt ein Junge auf einer Therapieschaukel.
Foto: iStock
Malen, balancieren, Bälle fangen. Mit gezielten Übungen und Aktivitäten helfen Ergotherapeuten, Menschen jeden Alters körperliche oder mentale Einschränkungen zu überwinden. Ihr Ziel ist es, Defizite auszugleichen und den kleinen sowie großen Patienten bei der Bewältigung ihres Alltags zu helfen. Seit dem 1. April haben die Ergotherapeuten ganz offiziell mehr Gestaltungsfreiheit bei ihren Behandlungen.
Aufgrund einer neuen Regelung erstellen Ärzte zukünftig eine Blankoverordnung. Sie geben zwar nach wie vor eine Diagnose ab, verordnen aber kein konkretes Heilmittel mehr. Über dieses sowie die Anzahl und die nötige Frequenz entscheiden die Therapeuten selbst.
Damit ist die Ergotherapie der erste Heilmittelbereich, der Versicherte in Form der sogenannten erweiterten Versorgungsverantwortung behandeln darf und somit „ein Stück Heilmittelgeschichte“ schreibt, wie es vom GKV-Spitzenverband heißt.
„Wir freuen uns, dass mit dem Vertrag zur Blankoverordnung für die Ergotherapie die Heilmittelversorgung um eine weitere Säule ergänzt wird“, erklärte Stefanie Stoff-Ahnis vom GKV-Spitzenverband.
Für die Versicherten soll dadurch eine noch individuellere und bedarfsgerechtere Therapie ermöglicht werden.
Beschränkung auf drei Diagnosegruppen
Bei aller Flexibilität gelten jedoch auch Beschränkungen. Zum Einstieg in diese neue Versorgungsform haben sich die Vertragspartner zunächst auf drei Diagnosegruppen gemäß Heilmittelkatalog geeinigt, die unter Berücksichtigung medizinisch-therapeutischer Gesichtspunkte für die Blankoverordnung in der Ergotherapie geeignet sind:
- SB1 – Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (mit motorisch-funktionellen Schädigungen)
- PS3 – u. a. Wahnhafte und affektive Störungen/ Abhängigkeitserkrankungen
- PS4 – Demenzielle Syndrome
Ampelsystem mit flexiblen Zeitintervallen
Die in den jeweiligen Diagnosegruppen durchführbaren vorrangigen Heilmittel werden patientenindividuell in Zeitintervallen à 15 Minuten abgegeben und mit einem Ampelsystem erfasst.
Danach können Therapeuten die in der grünen, gelben und roten Phase vereinbarten Mengen individuell in einem Zeitraum bis zu 16 Wochen erbringen. Die Frist beginnt am Tag der Ausstellung der Verordnung. Um eine unwirtschaftliche Mengenausweitung zu vermeiden, wurde in der roten Phase ein Vergütungsabschlag eingeführt.
Die Therapiezeit pro Behandlungstermin beträgt mindestens 30 und höchstens 180 Minuten. Für die Vor- und Nachbereitung sowie Verlaufsdokumentation kann von den Therapeuten pauschal ein Zeitintervall pro Behandlungstermin abgerechnet werden. An einem Behandlungstermin dürfen verschiedene Heilmittel erbracht werden, aber pro Tag darf nur ein Behandlungstermin erfolgen.
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