Verbraucherzentrale:
Allianz muss Ex-Kunden Geld zurück erstatten
Betroffene Kunden sollen Ansprüche sofort anmelden

Verwaltungsgebäude der Allianz in Stuttgart.
Foto: AP
Tausende von Kunden der Allianz können nach einem neuen Urteil auf Rückzahlungen hoffen, wenn sie eine Lebensversicherung bei dem Unternehmen in den vergangenen Jahren gekündigt haben. Das geht nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg vus dem Urteil des Landgerichts Stuttgart hervor. Das Gericht entschied, dass die verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug intransparent und deshalb unwirksam seien. Gegenstand des Verfahrens waren die von der Allianz seit Juli 2001 verwendeten Klauseln.
Kunden, die einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag bei der Allianz gekündigt haben, können nun Nachschlag fordern, so die Verbraucherzentrale. Der Rückkaufswert müsse neu berechnet werden, außerdem sei ein Stornoabzug nicht zulässig. “Wir schätzen, dass die Allianz mindestens 1,3 Milliarden Euro an ihre Ex-Kunden zu erstatten hat”, sagte Edda Castelló von der Verbraucherzentrale. Betroffene Kunden sollen Ansprüche sofort anmelden, das Unternehmen werde seine ehemaligen Kunden nicht aktiv informieren.
Die Entscheidung stehe in einer Kette von mehreren ähnlichen Urteilen, hieß es in der Mitteilung. Auch gegen Ergo, Generali, Iduna und Deutscher Ring lägen entsprechende Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts vor. Das letzte Wort zu der umstrittenen Frage der Rückkaufswerte werde der Bundesgerichtshof haben.
(Az.: LG Stuttgart 20 O 87/10). (sfr/dapd)
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