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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

BUND scheitert mit Klage gegen Wiederhochfahren von Reaktor Garching II

Die Umweltschutzorganisation BUND reichte eine Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen das Wiederhochfahren des Forschungsreaktors Garching II bei München ein. Die Klage scheiterte.

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Blick auf den Forschungsreaktor «Wendelstein 7-X» im Max-Planck-Institut für Plasmaphysik. Foto: Stefan Sauer/dpa

Foto: Stefan Sauer/dpa

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Die Umweltschutzorganisation BUND ist vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit einer Klage gegen das Wiederhochfahren des Forschungreaktors Garching II gescheitert. Eine Revision gegen die Entscheidung sei nicht zugelassen worden, teilte das Gericht am Mittwoch in München mit. Gegen diese Nichtzulassung kann sich der BUND noch juristisch wehren.
Die Urteilsbegründung soll zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden. Der Forschungsreaktor im Norden Münchens wird mit hoch angereichertem Uran betrieben. Der Wissenschaftliche Direktor des FRM II, Christian Pfleiderer, erklärte nach der Gerichtsentscheidung: „Damit kann diese für Wissenschaft und Medizin weltweit einzigartige Anlage weiter betrieben werden.”
Kernpunkt des Rechtsstreits war den Betreibern zufolge eine Auflage in der Betriebsgenehmigung der Forschungsneutronenquelle von 2003. Diese sah vor, dass der FRM II auf einen Brennstoff mit einer Anreicherung von höchstens 50 Prozent des spaltbaren Uran-235 umrüstet, „sobald der neue Brennstoff entwickelt, qualifiziert und industriell verfügbar ist“. Dies sei aber bislang technisch und wissenschaftlich nicht der Fall gewesen.
Inzwischen sei aber ein Verfahren entwickelt worden, sogar komplett auf niedrig angereichertes Uran-235 umzusteigen. Dieser Weg werde nun mit Nachdruck vorangetrieben, im kommenden Jahr solle der Genehmigungsantrag für die Umrüstung vorgelegt werden. Derzeit befindet sich der FRM II den Betreibern zufolge in einer Wartungspause. Der Zentralkanal, eine wesentliche Komponente im Reaktorbecken, muss ersetzt werden. (afp)

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