„Geldpolitik der EZB verletzt Verfassung“: Deutsche Unternehmer klagen in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht in Karslruhe wird demnächst eine Beschwerde gegen die EZB erhalten.
Foto: ULI DECK / DPA / Getty
Drei deutsche Unternehmer haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen die Europäische Zentralbank (EZB) eingereicht: Sie hoffen auf diese Weise Mario Draghis Billionen-Programm zum Kauf von EU-Staatsanleihen stoppen zu können, berichtete das Contra-Magazin.
Die EZB „überschreitet ihr Mandat und betreibt in der Sache Wirtschaftspolitik, zu der sie nicht legitimiert ist", begründet Heinrich Weiss seine Verfassungsbeschwerde gegen die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank. Weiss ist Mehrheitsgesellschafter und Aufsichtsratsvorsitzende des Düsseldorfer Anlagenbaues SMS Group und hat sich mit zwei anderen Unternehmern – Patrick Adenauer und Jürgen Heraeus – zu dieser außerordentlichen Maßnahme entschlossen: "Das Handeln der EZB ohne demokratische Legitimation und ohne parlamentarische Kontrolle verletzt die Verfassungsidentität des Grundgesetzes", ist Weiss überzeugt. Er hofft, dass es die Verfassungsrichter auch so sehen.
Im Falle einer positiven Entscheidung des Verfassungsgerichtes wären Bundesregierung und Bundestag dazu verpflichtet, gegen die EZB-Geldpolitik zu intervenieren. Der Gang nach Karlsruhe ist dabei ein nötiger Umweg, den die Unternehmer gehen müssen, denn eine Klage direkt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist nicht möglich. Es geht ihnen vor allem darum, der EZB Grenzen aufzuzeigen, wozu die Politik offenbar nicht mehr in der Lage ist.
Das EZB-Programm sieht den Kauf von Staatspapieren im Wert von über einer Billion Euro bis September 2016 vor. Es steht insbesondere in der Kritik, weil es eine Schieflage und Geldschwemme an den Kapitalmärkten erzeugen wird. „Aktien- und Immobilienbesitzer werden überproportional gewinnen, während Sparer und Anleger in Altersvorsorgen kalt enteignet werden", fasst es Weiss gegenüber dem Contra-Magazin zusammen.
Da Behördenmühlen langsam mahlen, wird die Klage eher ein symbolisches und politisches Signal senden, als reale Folgen zu haben, denn das EZB-Programm wird bereits am auslaufen sein, wenn der gesamte Prozess abgeschlossen ist. Noch sind die Schriftstücke nämlich nicht fertig und eingereicht. Bis Ende April soll die Verfassungsbeschwerde vorliegen. Dann entscheidet Karlsruhe innerhalb von drei Monaten, ob die Bürgerbeschwerde zulässig und begründet ist. Falls dies der Fall ist, dauert die nachfolgende Entscheidungsfindung ein bis eineinhalb Jahre. (rf)
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