Einkaufen am Sonntag
Gericht: Reformhaus mit speziellem Kassensystem darf sonntags öffnen
Solange nur Reisebedarf verkauft wird, darf auch ein Reformhaus im Bahnhof am Sonntag öffnen. Dies muss allerdings durch das Kassensystem gewährleistet werden.

Mutterseelenallein: Ein Mann wartet am Gleis des Flughafenbahnhofs bei Köln. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer hat im Tarifstreit erneut zu einem 24-stündigen Streik aufgerufen. Foto: Oliver Berg/dpa
Foto: Oliver Berg/dpa
Ein Reformhaus in einem Berliner S-Bahnhof darf einem ersten Urteil zufolge sonntags und feiertags öffnen, wenn durch ein spezielles Kassensystem sichergestellt wird, dass an diesen Tagen nur Reisebedarf verkauft wird.
Das zuständige Verwaltungsgericht gab einem Eilantrag des Reformhausbetreibers gegen einen Bußgeldbescheid des Bezirksamts statt, wie es am Mittwoch mitteilte. Das Gericht hält es demnach für „sehr wahrscheinlich“, dass der Betreiber sich auf eine Ausnahme im Berliner Ladenöffnungsgesetz berufen kann.
Berliner S-Bahnhöfe zählen als Personenbahnhof
Das Gesetz sieht etwa vor, dass in Personenbahnhöfen auch an Sonn- und Feiertagen Reisebedarf verkauft werden darf. Ein S-Bahnhof falle darunter, weil die S-Bahn in Berlin Funktionen des Regionalverkehrs übernehme, erklärte das Gericht.
Das Kassensystem verhindere zudem den Verkauf anderer Waren. Das Gericht hält es demnach auch nicht für nötig, dass der Reformhausbetreiber an anderen Tagen ebenfalls sein Sortiment reduziert.
Im Detail sollen diese Fragen nun im Hauptverfahren geklärt werden. Bis dahin dürfe das Reformhaus sonn- und feiertags öffnen. Gegen die Entscheidung im Eilverfahren kann beim Oberverwaltungsgericht Berufung eingelegt werden. (afp)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.