Bis zum 30. Juni
Kurzarbeit: Arbeitsminister Heil will Regeln für vereinfachten Zugang verlängern

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Foto: Wolfgang Kumm/dpa/dpa
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat eine Verlängerung der Regeln zum vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit angekündigt. “Die besonders hart getroffenen Branchen, etwa im Veranstaltungs- und Gastronomiebereich, sind auf eine Verlängerung der Regelungen zum vereinfachten Zugang der Kurzarbeit angewiesen”, sagte Heil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Dienstag. Deshalb werde diese “beschäftigungssichernde Brücke” bis zum 30. Juni verlängert, dies gebe den Unternehmen und Beschäftigten Planungssicherheit.
Beim vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld reicht es aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten eines Unternehmens von Arbeitsausfall betroffen sind. Sonst muss es mindestens ein Drittel sein. Beschäftigte müssen bei einer Verlängerung der Regelung auch weiterhin keine Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld bezahlt werden kann. Ohne Verlängerung würden die Regeln dem Bericht zufolge Ende März auslaufen.
Heil sagte, “wir verlängern die Möglichkeiten zur Nutzung von Kurzarbeitergeld von 24 auf bis zu 28 Monate und die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten und siebten Monat.” Für Arbeitnehmer, denen mindestens die Hälfte ihres Einkommens ausfällt, erhöht sich das Kurzarbeitergeld demnach ab dem vierten Monat auf 70 Prozent oder 77 Prozent für Haushalte mit Kindern. Ab dem siebten Monat sind es 80 Prozent oder 87 Prozent für Haushalte mit Kindern. (afp/dl)
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