Freiheitsbeschränkungen
Ex-Verfassungsrichter Papier: “Die Menschen in diesem Land sind keine Untertanen”

Hans-Jürgen Papier (2020).
Foto: Boris Roessler/dpa/dpa
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, wirft den politischen Entscheidern vor, sich in der Corona-Krise zu sehr an Naturwissenschaftlern zu orientieren. „Mich stört, dass so manche Verantwortliche in der Politik offensichtlich meinen, man dürfe in Zeiten der Pandemie so ziemlich alles an Einschränkungen vornehmen“, sagte er. „Sie orientieren sich auch vornehmlich an den Ratschlägen von Naturwissenschaftlern und hören zu wenig auf Verfassungsjuristen und Sachverständige, die etwas sagen könnten zu den gesellschaftlichen Nebenwirkungen der Corona-Bekämpfung.“
Die Politik sei dem “Freiheitsschutz der Bürger verpflichtet”, sagte der Jurist und machte deutlich:
„Die Menschen in diesem Land sind keine Untertanen.”
Die Volksvertretung sei in einer Parlamentarischen Demokratie das oberste staatsleitende Organ, führt er weiter aus. “Ich hätte mir als Staatsrechtler nie vorstellen können, dass derart intensive Freiheitsbeschränkungen von der zweiten Gewalt, der Exekutive, beschlossen werden. Und ich wundere mich, wie wenig in der politischen Auseinandersetzung der rechtsstaatliche Grundsatz gewürdigt wird, dass der Zweck – auch der gute des Gesundheitsschutzes – nicht jeden Grundrechtseingriff rechtfertigt”, so der ehemalige Richter gegenüber den Funke-Medien.
“Homeoffice-Pflicht ist Symbolpolitik”
Weiter kritisierte Papier die Corona-Regelung zum Homeoffice. “Nach meinem Eindruck ist die Homeoffice-Pflicht in gewisser Hinsicht Symbolpolitik”, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). Ein Arbeitgeber habe von sich aus kein Interesse daran, Homeoffice zu verbieten, obwohl es von den betrieblichen Abläufen her ohne Weiteres möglich wäre.
Er würde “nur dem eigenen Unternehmen schaden, wenn er seine Belegschaft der unnötigen Gefahr einer Erkrankung oder Ansteckung anderer aussetzt”, so Papier. “Ich habe daher Zweifel, ob diese Verordnung wirklich so viel verändert.” Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Verpflichtung der Arbeitgeber, Homeoffice zuzulassen, erhob der ehemals höchste Richter Deutschlands nicht. “Notwendig ist dabei eine weit gefasste Befreiungsklausel”, sagte er. “Der Arbeitgeber muss bestimmen können, ob Homeoffice aus unternehmensspezifischen Gründen überhaupt denkbar und mit der jeweiligen Tätigkeit vereinbar ist.” (dts/nmc)
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