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Vor der Wahl

Was die Parteien zum Tierschutz sagen

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Soll es nach der Wahl strengere Haltungsvorgaben für Masthühner geben (derzeit drängen sich gegen Ende der Mastzeit 20 bis 25 Hühner auf einem Quadratmeter)? Das Bündnis 90/Die Grünen sagen „ja“, die CDU/CSU findet, die bestehenden Regelungen würden ein „ausreichendes Platzangebot“ vorschreiben. – Zum Ausstrecken der Flügel oder für ein Sandbad reicht es nicht. Die Linken fordern strengere Regeln, die FDP gibt darauf keine konkrete Antwort, die SPD eigentlich auch nicht, schlägt aber vor, dass „alternative Rassen“ gefördert werden sollen.
Zur Bundestagswahl hat der Bundesverband Menschen für Tierrechte die im Bundestag vertretenen Parteien zu den Themen Tierversuche und Nutztiere sowie zur Tierschutz-Verbandsklage befragt. Der Verband wollte wissen, ob und wie die Parteien den Schutz der Tiere in der kommenden Legislaturperiode voranbringen wollen. Die Originalantworten sowie eine Übersichtstabelle sind im Internet veröffentlicht unter www.bundestagswahl.tierrechte.de
Ausweichende Antworten
„Grüne und Linke haben unsere Fragen weitgehend beantwortet und deutlich gemacht, dass sie sich für mehr Tierschutz stark machen wollen“, sagt Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes. CDU/CSU, FDP und SPD hätten nur ausnahmsweise präzise geantwortet. Vor allem zu Tierversuchen und zu Alternativen verpflichteten die allgemein gehaltenen Antworten die Parteien zu keinen konkreten Vorhaben.
Bündnis 90/Die Grünen sowie die Linke unterstützten als einzige klar die Einrichtung von Lehrstühlen für Alternativen zu Tierversuchen sowie auch die Einführung des Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen.
„Es ist nicht mehr hinnehmbar, wie sich vor allem die Unionsfraktionen und die FDP, aber auch die Sozialdemokraten um klare Antworten drücken und die Tiere weiterhin ökonomischen Interessen opfern. Dabei ist Tierschutz kein Akt der Gnade einzelner Politiker mehr, sondern seit sieben Jahren im Grundgesetz verankert und Staatsziel geworden. Insbesondere die Tierschutz-Verbandsklage zu verweigern bedeutet, den Rechtsstaat mit Füßen zu treten. Denn es herrscht die Schieflage, dass jeder Tiernutzer für seine Interessen durch alle Instanzen klagen kann, jedoch keiner stellvertretend für die Tiere Klage einreichen darf“, sagt Simons. „Die Bürger können und sollten Tierschutzpolitik mit ihrer Wählerstimme quittieren.“ (hs)
Erschienen in The Epoch Times Deutschland Nr.34/09

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