Falun Gong-Übender aus China
Abschiebung in die Hände der wartenden Staatspolizei

Luan Xiangcheng in Deutschland: Droht ihm das gleiche Schicksal wie einer 4-köpfigen Familie, die vor sechs Jahren fälschlicherweise nach China abgeschoben und dort verfolgt wurde?
Foto: Hubert Körper
Heidelberg – Zurück in die wartenden Hände der Polizei schob 2005 das Verwaltungsgericht Würzburg die Familie Jiang Renzheng nach China ab. Obwohl der Familie bei ihrer Rückkehr Arbeitslager mit Folter drohte, war das Verwaltungsgericht Würzburg erst dann bereit, seine Entscheidung zu revidieren, als Jiang bei seiner Ankunft in China direkt festgenommen worden war. Jiang Renzheng hatte für sich und seine Familie einen Asylantrag gestellt, weil er als Falun Gong-Anhänger in China direkt von Verfolgung, Arbeitslager und Folter bedroht ist.

Eine grobe Fehleinschätzung
Heute droht einem anderen Asylsuchenden Falun Gong-Anhänger, dem 49-jährigen Luan Xiangcheng, ein ähnliches Schicksal.
Dem seit 1995 Falun Gong praktizierenden Luan Xiangcheng wurde am 21. Juni 2011 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Anerkennung als Asylberechtigter versagt. Das Bundesamt geht damit bewusst das Risiko ein, dass Luan im Falle einer Abschiebung in die Volksrepublik China eine mehrjährige Haftstrafe unter Anwendung der Folter erleiden muss. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) sieht in dieser Entscheidung des Bundesamtes „eine grobe Fehleinschätzung der Gefährdung von Luan”. Luan Xiangcheng hat Widerspruch eingelegt. Nun muss das Verwaltungsgericht Karlsruhe über sein weiteres Schicksal entscheiden.
Luan Xiangcheng lebt seit über einem Jahr in Deutschland. Er floh aus China, weil er dem Druck der Verfolgung von Falun Gong, einer buddhistischen Kultivierungsschule, die inzwischen weltweite Verbreitung gefunden hat, nicht mehr standhalten konnte. Was ihn in China Kopf und Kragen kosten kann, zeigt sich in Deutschland als abendliche Teerunde mit gemeinschaftlichem Lesen, sanften Körperübungen und Meditation.

Luans Leben in China
1995 hatte er bereits mit dem Praktizieren von Falun Gong begonnen und damit auch gesundheitliche Erfolge erzielt. In einem Land ohne allgemeine Gesundheitsversorgung und ohne soziale Absicherung war es Tradition, morgens noch vor der Arbeit auf großen Plätzen und in den Parks gemeinsam in großen Gruppen zu üben. Was Westler oftmals bestaunen, wenn sie bei Besuchen in China die Übenden der verschiedenen Schulen im Freien sehen mit Tai-Chi oder Ähnlichem.
Im Nachhinein, so sagt Luan, war es das Schlimmste für ihn, dass er seinen Job verlor. Sein Arbeitgeber stellte ihn vor die Wahl: Job oder Falun Gong. Er entschied sich für seinen Glauben und seine Gesundheit. Mit diesem Arbeitsentzug wurde ihm die Lebensgrundlage genommen und letztendlich verlor er dadurch seine Familie: Seine Frau ließ sich von ihm scheiden. Sie konnte den Druck nicht mehr ertragen – ihr Mann stand unter ständiger Überwachung seitens der Sicherheitsbehörde. So wohnte er mal bei Freunden oder Verwandten, aber es wurde auch für diese zunehmend gefährlich. In einer anderen Provinz fand dann ein Freund für ihn eine Arbeitsstelle.
Doch trotz der Widrigkeiten kehrte Luan zurück, nachdem seine geschiedene Frau in Schwierigkeiten steckte. Um Diffamierung und Wohnsitzkontrolle zu vermeiden, zogen die beiden in einen anderen Bezirk und meldeten sich nicht im Stadtbüro an. Während der Olympischen Spiele nahm der Druck weiter zu. Er wurde von einem Unbekannten verraten und die Polizei suchte ihn.
So fasste Luan den Mut und fuhr nach Peking, um ein Ausreisevisum zu beantragen, was aber wegen fehlender Unterlagen abgelehnt wurde. Im Jahr 2010 klappte es endlich mit einem Antrag.
Luans Leben in Deutschland
Jetzt sind die Richter im Verwaltungsgericht Karlsruhe dran und müssen entscheiden, ob er in die Höhle des Tigers zurück muss und damit eine neue Hetzjagd für ihn beginnt, die ihn schlimmstenfalls sein Leben kostet, oder ob er sein Leben in einem freien Land – fern der Unterdrückung – und mit Gewährung von Menschenrechten weiterleben kann. Dies ist genau das, was Luan an Deutschland zu schätzen weiß: „Das Volk ist glücklich hier: Es gibt Demokratie und Glaubensfreiheit. Die Menschen wissen, was in China passiert und sind nett zu mir.”
Ignoranz oder Unwissenheit des BaMF?
In ihrer Pressemitteilung zu dem Fall Luan Xiangcheng schreibt die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM): „Über 70 UN-Berichte über die Menschenrechtslage belegen die über ein Jahrzehnt lange Verfolgung von Falun Gong durch das kommunistische chinesische Regime. Unvollständigen Statistiken zufolge wurden seit dem 20. Juli 1999 bis Mitte 2011 über 3.432 Falun Gong-Praktizierende in über 30 chinesischen Provinzen, selbstständigen Gebieten und Großstädten nachweislich zu Tode gefoltert. Mehrere 10.000 Praktizierende wurden zu langen Gefängnisstrafen verurteilt. Über 500.000 kamen ohne Gerichtsverfahren in Arbeitslager. Zehntausende Falun Gong-Gewissensgefangene wurden in psychiatrische Anstalten eingewiesen. Unzählige Menschen haben ihre Arbeit, ihren Studienplatz oder ihre Familie verloren, unzählige weitere befinden sich auf der Flucht.
Alle diese Angaben sind öffentlich und zugänglich. Will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge/BaMF es nicht wissen bzw. ignoriert es sie?”
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