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Chinesisches Regime erlässt Militärisches Mobilisierungsgesetz

Letzten Freitag erließ der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses das nationale Mobilisierungsgesetz im Verteidigungsfall. Das neue Gesetz gibt dem chinesischen Regime und dem Militär umfassende Macht im Krieg und während sozialer Unruhen.
[Bai Zixing, Direktor Abteilung für Personalmobilisierung]:
„Wenn Chinas Landessouveränität und die Sicherheit des Landes auf dem Spiel stehen, wird Chinas Ständiger Ausschuss eine allgemeine oder teilweise Mobilisierung in Übereinstimmung mit der Verfassung anordnen. Der chinesische Präsident wird die Mobilisierung in Übereinstimmung mit der vom Ständigen Ausschuss getroffenen Entscheidung anordnen.”
„Wenn Chinas Landessouveränität und die Sicherheit des Landes auf dem Spiel stehen, wird Chinas Ständiger Ausschuss eine allgemeine oder teilweise Mobilisierung in Übereinstimmung mit der Verfassung anordnen. Der chinesische Präsident wird die Mobilisierung in Übereinstimmung mit der vom Ständigen Ausschuss getroffenen Entscheidung anordnen.”
Für den Fall der militärischen Mobilmachung müssen Unternehmen, Banken, Transport- und, Gesundheitswesen, Nahrungsmittelproduktion, Baugewerbe, Energie, und die Medien den Anweisungen des Nationalen Komitees für die Mobilisierung im Verteidigungsfall folgen.
Das Mobilisierungsgesetz betrifft „alle Bürger und Organisationen”. Das bedeutet, ausländische Firmen könnten aufgefordert werden, den militärischen Bedürfnissen des chinesischen Regimes zu dienen.
[Bai Zixing, Direktor Abteilung für Personalmobilisierung]:
„Ein Teil von international finanzierten Gesellschaften und Joint Ventures können auch für relevante Produkte und Produktionsaufträge verantwortlich werden. Je nach den Erfordernissen in der Kriegszeit wird das Mobilmachungskomitee des Verteidigungsministeriums detaillierte Anweisungen herausgeben.”
„Ein Teil von international finanzierten Gesellschaften und Joint Ventures können auch für relevante Produkte und Produktionsaufträge verantwortlich werden. Je nach den Erfordernissen in der Kriegszeit wird das Mobilmachungskomitee des Verteidigungsministeriums detaillierte Anweisungen herausgeben.”
Das Gesetz mit seinen 72 Bestimmungen verlangt während militärischer Mobilisierung auch nach obligatorischer Einberufung. Es verweist auf die Notwendigkeit militärische Ausrüstung zu lagern, die in Kriegszeiten verwendet wird.
Das Nationale Mobilmachungsgesetz im Verteidigungsfall wurde erstmals im Jahr 2000 entworfen und tritt am 1. Juli in Kraft.

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