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Exil-Uiguren fordern von Internationalem Strafgerichtshof Untersuchung gegen China

Der Chef der selbsternannten uigurischen Exilregierung, Salih Hudayar, warf der Regierung in Peking bei einer virtuellen Pressekonferenz in Washington und Den Haag am Dienstag Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Den Vorwurf untermauerte er mit einer umfassenden Zusammenstellung von Beweismaterial.

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Teilnehmer eine Demo am 22. Dezember 2019 in Hongkong zeigen ihre Unterstützung für die uigurische Minderheit in China.

Foto: ANTHONY WALLACE/AFP via Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Demnach sollen die chinesischen Behörden mehr als eine Million Uiguren und Angehörige anderer mehrheitlich muslimischer Minderheiten in Umerziehungslager gesperrt und Frauen gewaltsam sterilisiert haben.
China ist zwar kein Mitglied des IStGH, Anwälte der Uiguren führen aber die laufende Untersuchung der Behandlung der muslimischen Rohingya in Myanmar an. Myanmar ist ebenfalls kein IStGH-Mitglied, die Den Haager Richter verwiesen 2018 aber darauf, dass von den Problemen der Rohingya auch Menschen im benachbarten Bangladesch betroffen sind, das wiederum Mitglied ist.
Das Beispiel Myanmar zeige, dass es einen “klaren Weg gibt, der es dem IStGH erlaubt, Gerichtsbarkeit auszuüben”, sagte der Menschenrechtsanwalt Rodney Dixon in Den Haag. Im Fall der Uiguren habe es Zwangsabschiebungen von Tadschikistan und Kambodscha zurück nach China gegeben; beide Länder sind Mitglied im IStGH.
Dixon hofft nun auf einen “historischen Durchbruch”. Die dem Gericht vorgelegten Beweise zeigten, dass sich China über mehr als ein Jahrzehnt “harter Repressionsmaßnahmen” gegenüber den Uiguren schuldig gemacht habe, sagte er. “Dazu gehören Masseninternierungen von mehr als einer Million Menschen, Morde, Verschleppungen, Folter und erschütternde Berichte über Sterilisationen und Geburtenkontrollmaßnahmen.”
Das eingereichte Material enthält auch eine Liste von hochrangigen Mitgliedern der Kommunistischen Partei Chinas, die angeblich für die Behandlung der Uiguren verantwortlich sind, darunter auch Präsident Xi Jinping.
Das Gericht in Den Haag ist nicht verpflichtet, die Beschwerde zu prüfen. Die Entscheidung fällt ein zuständiger Staatsanwalt. (afp/yh/sua)

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