„Sicherheitsgründe“? Was noch, Herr Rechtsanwalt?
„Schwarze Liste“ in Hongkong unter Beschuss

Die vier Anzeigenerstatter gegen die „Schwarze Liste“ von Hongkong auf einer Pressekonferenz in Taipei. (Foto - Daniel Ulrich, DNE)

Wie überall auf der Welt wird auch in Hongkong jeder Reisende routinemässig bei der Einreise per Computer überprüft. Im Februar 2003 erhielten jedoch rund 80 Einreisewillige aus Taiwan trotzgültiger Visa nach der Überprüfung ihre Pässe nicht zurück, sondern wurden kurzerhand abgeschoben. Als Begründung wurden ihnen nicht genauer definierte „Sicherheitsgründe“ angegeben, so die ebenfalls zurückgewiesene Rechtsanwältin Theresa Chu. Es stellte sich heraus, dass es sich in diesen Fällen um Taiwanesen handelte, die der in China seit 1999 verbotenen Meditations-Bewegung FalunGong angehören.
Wegen dieser Ausweisung stellten vier taiwanesische Falun Gong-Praktizierende in Vertretung der rund 80 Abgewiesenen dieser Gruppe Strafanzeige gegen Hongkongs Regierung. Bei dem zweiten Gerichtstermin Mitte September legte Anwalt Paul Harris, der Vertreter der Anzeigenerstatter, den Schwerpunkt seiner Beweisführung darauf, dass die Falun Gong-Praktizierenden keine Gefahr für die Sicherheit dargestellt haben.
Sicherheitsgründe nur vorgeschoben
Auf einer Pressekonferenz am darauffolgenden Tag in der taiwanesischen Hauptstadt Taipei berichtete die Anwältin und Betroffene, Theresa Chu, dass es der Richter bei der Verhandlung als „irrational“ ansah, die strafrechtlich unbelasteten Falun Gong-Praktizierenden unter dem Vorwand von „Sicherheitsgründen“ zurück zuschicken. Auch habe der Richter den Anwalt der Hongkonger Regierung bei dem Termin insgesamt 15 Mal aufgefordert, die Gründe für die Einreiseverweigerung zu nennen, es seien jedoch nur undefinierte „Sicherheitsgründe“ vorgetragen worden.

Falun Gong, eine Meditationspraxis ähnlich dem im Westen bekannten Taji, wird seit dem Verbot 1999 in der VR China diskriminiert und verfolgt. In der Sonderwirtschaftszone Hongkong, für die nach der Übergabe 1997 von England an die VR China weiterhin eine gewisse Autonomie gilt, ist Falun Gong nicht verboten.
Existenz der „Schwarzen Liste“ findet indirekt Bestätigung
Falun Gong führt Beschwerde über die Existenz einer „Schwarzen Liste“, die auf Druck von Peking an Hongkongs Grenze aufgetaucht sein soll. Schon im Juni 2002 wurden über 100 Falun Gong-Anhänger aus der ganzen Welt an Hongkongs Grenze mit dem Bescheid „Sicherheitsgründe“ abgewiesen, darunter auch ein Schweizer Staatsbürger. Er wollte ebenso wie die Taiwanesen an einer Veranstaltung von Falun Gong Praktizierenden in Hongkong teilnehmen. Viele von ihnen konnten vor und nach diesem speziellen Zeitpunkt ungehindert in Hongkong einreisen, sodass der Grund der einmaligen Einreiseverweigerung auf der Hand liegt.
Mit der Strafanzeige der Falun Gong-Praktizierenden aus Taiwan steht Hongkongs Gerichtswesen erneut auf dem Prüfstand, an seinem Urteil wird zu erkennen sein, ob es trotz zunehmenden Drucks unabhängig von den „Wünschen“ aus dem kommunistischen Peking seine Arbeit tut.
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