Obwohl eher unbekannt in der Öffentlichkeit gehört Peter von Winter zu den Komponisten der klassischen Musik – ebenso wie Mozart, Haydn oder Beethoven. Hier seine „Sinfonia Concertante in B-Dur für Violine, Klarinette, Horn und Fagott“. Aus der Reihe Epoch Times Musik, für Liebhaber klassischer Musik.
0
Springbrunnen und Bäume helfen bei heißen Sommertagen.
Peter von Winter (1754-1825) war ein deutscher Opernkomponist, der Mozart folgte und Weber vorausgegangen war. Neben Opern komponierte er auch diese Sinfonia Concertante in B-Dur für Violine, Klarinette, Horn und Fagott.
Die Solisten sind Werner Grobholz (Violine), Dieter Klöcker (Klarinette), Nikolaus Grüger (Horn) und Karl-Otto Hartmann (Fagott). Begleitet werden sie vom Orchester Akademie St. Martin-in-the-Fields und dem Konsortium Classicum unter Leitung von Iona Brown.
An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.
Bild: Francesco Albani – Jupiter in Gestalt eines Stiers, der Europa erobert
Peter von Winter gehört zu den Komponisten der klassischen Musik, ebenso wie Mozart, Haydn oder Beethoven.
Er spielte bereits im Alter von zehn Jahren in der Mannheimer Hofkapelle als Geiger, 1773 wird er als Contrabassist eingesetzt und drei Jahre später fest als „Hofmusicus“ am Kurfürstlichen Hof in Mannheim verpflichtet. Er folgte Kurfürst Karl Theodor, als dieser 1778 in seine neue Residenz nach München übersiedelte, in die neue Umgebung.
Von München aus ging er mit kurfürstlicher Unterstützung auf Konzertreisen und nach Wien, um bei Antonio Salieri zu lernen. Anschließend kehrte er nach München zurück und wurde Hofkapellmeister für Vokalmusik. Die Musikalische Akademie – die auch heute noch in den Akademiekonzerten des Bayerischen Staatsorchesters weitergeführt wird – geht auf ihn zurück.
Europaweit wurde er durch ausgedehnte Reisen bekannt, 1808 wurde er Mitglied des Pariser Konservatoriums und am 23. März 1814 von König Maximilian Joseph von Bayern in den persönlichen Adelsstand erhoben.