Spektakulärer Juwelenraub
Anwaltskosten im Remmo-Prozess: Verpatzter Antrag könnte Sachsen Millionen kosten
Auf mehr als 113 Millionen Euro belief sich der Gegenstandswert im Prozess um geraubte Juwelen aus dem Grünen Gewölbe in Dresden. Verurteilt wurden mehrere Mitglieder der Remmo-Familie. Ein verpatzter Antrag könnte den Freistaat Sachsen nun Millionen kosten.

Justizbeamte, Anwälte und Angeklagte warten im Gerichtssaal auf die erwarteten Urteile im Prozess um den Raub aus dem Grünen Gewölbe 2019 am 16. Mai 2023 in Dresden.
Foto: Matthias Rietschel/Getty Images
Im Mai des Jahres verurteilte das Dresdner Landgericht fünf Mitglieder der Remmo-Großfamilie zu mehrjährigen Haftstrafen. Diese waren am spektakulären Juwelenraub im November 2019 im Grünen Gewölbe in Dresden beteiligt. Ein Angeklagter wurde freigesprochen.
Die meisten Juwelen sind zwar mittlerweile zurück. Stücke wie eine gestohlene Epaulette, die Große Brustschleife und das Collier der Königin Amalie Auguste oder die Solitäre Rosengarnitur fehlen weiter. Für den Freistaat Sachsen kann das Verfahren dennoch ungünstig enden.
Remmo-Angeklagte angeblich mittellos: Freistaat Sachsen musste in Vorleistung gehen
Einem Bericht von „Bild“ zufolge soll Sachsen mehr als drei Millionen Euro an die Remmos bezahlen müssen – als Honorare für die insgesamt 12 Pflichtverteidiger. Das Blatt spricht von 3.842.376,72 Euro, die der Freistaat dafür zu ersetzen habe. Darüber hinaus komme die Staatskasse auch für Auslagen wie Hotelkosten auf.
Die Höhe der Ansprüche errechnet sich aus dem sogenannten Gegenstandswert des Prozesses. Angesichts einer Beute in Millionenhöhe hatten die Angeklagten nicht nur Anspruch auf zwei Verteidiger. Auch die Anwaltskosten selbst errechnen sich nach dem Gegenstandswert.
Eine Beschwerde gegen dessen Festsetzung mit 113,8 Millionen Euro vonseiten des Bezirksrevisors hat das Landgericht Dresden bereits zurückgewiesen. Im Hauptverfahren musste der Staat in Vorleistung gehen, um eine angemessene Verteidigung zu gewährleisten.
Von jenen Angeklagten, die rechtskräftig verurteilt wurden, könnte er theoretisch nun die Kosten zurückfordern. Das Problem: Die nunmehr in Haft sitzenden Mitglieder der Remmo-Familie gelten als mittellos, was eine Pfändung aussichtslos erscheinen lässt.
Sachsen wollte eigenes Zivilverfahren vermeiden
Eine Gerichtssprecherin des Oberlandesgerichts Dresden wies gegenüber dem ZDF jetzt die Darstellung von „Bild“ der Höhe nach zurück. Die Übernahme von Prozesskosten in Höhe von mehr als 3,8 Millionen Euro durch den Freistaat Sachsen könne man „so nicht bestätigen“.
Auch bei den vorab erstatteten Kosten werde man versuchen, Rückforderungsansprüche durchzusetzen. Wie „Insider“ gegenüber der „Sächsischen Zeitung“ erklärten, tendierten die Erwartungen hinsichtlich der Einbringlichkeit jedoch „gegen null“.
Indessen komme jedoch auch ein Kostenerstattungsantrag von vorerst drei Verteidigern mit Blick auf das Adhäsionsverfahren zu. Dieses hätte der Freistaat Sachsen als Geschädigter angestrengt, um bereits im Strafverfahren Schadensersatz zugesprochen zu bekommen.
Auf diese Weise versprach man sich, einer teuren und langwierigen neuerlichen Beweisaufnahme in einem gesonderten Zivilprozess vermeiden zu können. Dies misslang jedoch. Das Finanzministerium des Freistaats hatte den Antrag zu spät im Prozess gestellt, so das Gericht. Deshalb wurde dieser abgewiesen und der Staat auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Pfändung gegen Remmo-Familienmitglieder könnte an bestehender Abtretung scheitern
Der verpatzte Antrag könnte für Sachsen dennoch jetzt teuer werden. Immerhin mussten sich die Anwälte ja mit diesem auseinandersetzen, was einen weiteren Kostenanspruch begründete. Wie hoch dieser wäre, steht noch nicht fest. Immerhin gibt es noch keine Kostenentscheidung, weil über eine Beschwerde gegen den Streitwert im Adhäsionsverfahren noch nicht entschieden ist.
„Bild“ spricht von Kosten in Höhe von 240.139,62 Euro pro Anwalt für dieses Verfahren, die voraussichtlich zu leisten sein würden. Empfänger des Geldes sind die verurteilten Mitglieder des Remmo-Clans selbst.
Der Freistaat Sachsen versucht nun, als Ausweg seinen eigenen geltend gemachten Schadensersatzanspruch aufgrund des Einbruchsdiebstahls dagegen aufzurechnen. Nach einer Teilherausgabe der Beute hatte er diesen von ursprünglich 113,8 Millionen Euro auf knapp 89 Millionen Euro reduziert.
Ob dieser Vorstoß Erfolg haben wird, ist jedoch ungewiss. Rechtsexperte Gerhard Rahn äußerte gegenüber „Bild“:
„Der Freistaat kann es als Schadensersatz für fehlende Juwelen nicht pfänden, weil es Abtretungen an die Anwälte geben wird.“
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