Mecklenburg-Vorpommern
Strafanzeige: Vierjähriger vs. Nikolaus
Ein Vierjähriger streckt dem Weihnachtsmann die Zunge heraus – und wird prompt mit der Rute ins Gesicht geschlagen. Die Polizei ermittelt nun gegen den 62-jährigen Nikolaus wegen gefährlicher Körperverletzung.

Auch als Nikolaus lebt man gefährlich.
Foto: YuriyS/iStock
Eine Auseinandersetzung eines Vierjährigen mit einem Weihnachtsmann hat in Mecklenburg-Vorpommern Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung ausgelöst.
Wie die Polizei in Stralsund am Dienstag mitteilte, streckte das Kind dem kostümierten 62-Jährigen am Montag auf dem örtlichen Weihnachtsmarkt die Zunge heraus. Daraufhin schlug der Nikolaus dem Jungen mit seiner Rute ins Gesicht, wodurch dieser Schmerzen erlitt.
Strafanzeige für den Nikolaus
Der 62-Jährige habe „seine Handlung offenbar als erzieherische Maßnahme“ angesehen, erklärte die Polizei.
Sie habe ihm eine Strafanzeige wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung eingebracht. Der Vierjährige war auf dem Weihnachtsmarkt mit seiner Familie unterwegs.
Normalerweise trägt der Nikolaus keine Rute, sondern sein traditioneller Begleiter, Knecht Ruprecht. Während der Nikolaus als gütiger Gabenbringer für brave Kinder gilt, repräsentiert Knecht Ruprecht das strenge Erziehungsprinzip – um unartige Kinder einzuschüchtern und sie zu Fleiß und Frömmigkeit anzuregen. (afp/red)
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