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320 Gesuche

Die Schweiz zahlt erstmals einem Corona-Impfgeschädigten eine Entschädigung

Schweizer Bundesrätin bewilligt einer von einer Corona-Impfung geschädigten Person umgerechnet knapp 14.700 Euro. Bislang waren bei der Gesundheitsbehörde etwa 320 Gesuche eingegangen.

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In der Schweiz ist erstmals einer durch eine Corona-Impfung geschädigten Person Schadensersatz zugesprochen worden.

Foto: Lino Mirgeler/dpa

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Lesedauer: 3 Min.

In der Schweiz ist erstmals einem durch die Corona-Impfung geschädigten Menschen eine Entschädigung zugesprochen worden. Das berichtet das „Schweizer Radio und Fernsehen“ (SRF) unter Berufung auf die Sonntagsausgabe des „Blick“. Die Zeitung hatte demnach zuerst darüber berichtet.

320 Gesuche eingegangen

Dem Bericht zufolge erhält die Person eine Genugtuung in Höhe von 12.500 Franken (rund 13.240 Euro) und 1.360 Franken (rund 1.440 Euro) Entschädigung. „Bisher wurde ein Gesuch gutgeheißen“, bestätigte eine Sprecherin des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI). Bewilligt hat es dem Portal „20 Minuten“ zufolge die Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (SP).
Kommt ein Schweizer Gericht zu dem Schluss, dass die Forderung eines Klägers berechtigt ist, wird die Klage gutgeheißen. Als Folge ist dann eine Genugtuungszahlung zu leisten. Sie ist eine Art Schmerzensgeld (Seite 5).
Mit der Entschädigung werde der Verdienstausfall berücksichtigt. Den müsse der oder die Betroffene nachweisen, so die EDI-Sprecherin. Welche der in der Schweiz verfügbaren Corona-Impfungen die Schädigung ausgelöst haben, ist laut Bericht nicht bekannt.
Beim EDI seien bisher 320 Gesuche eingegangen, 50 waren zuletzt noch anhängig, 30 würden eingehend geprüft, mehrere seien bereits abgelehnt worden. Wer auf eine Entschädigung aus ist, muss einen kausalen Zusammenhang zwischen der Impfung und seinen gesundheitlichen Problemen nachweisen. Das Abklärungsverfahren ist zeitaufwendig. Im vorliegenden Fall dauerte es zwischen dem Antrag und der ersten Auszahlung fast drei Jahre.
Weil der Staat die Impfung empfohlen hatte, haben Geschädigte einen Entschädigungsanspruch. Der Bund zahlt allerdings nur dann, wenn Versicherer und Impfstoffhersteller nicht zahlen. „Die Eidgenossenschaft könnte die Impfstoffhersteller nur dann in die Pflicht nehmen, wenn der Impfstoff sich als fehlerhaft erweisen würde“, teilte das EDI dem „Sonntagsblick“ mit. Bislang habe die  Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte, Swissmedic, „keinen Qualitätsmangel bei den fraglichen COVID-Impfstoffen registriert.“

Anerkennungen auch in Deutschland und Österreich

Die Behörde meldete im Zusammenhang mit Corona-Impfungen fast 17.000 Verdachtsfälle an Nebenwirkungen. Knapp 39 Prozent sind als „schwerwiegend“ eingestuft. Die meisten Meldungen habe es im Zusammenhang mit dem in der Schweiz am häufigsten verwendeten Vakzin von Moderna gegeben.
In Österreich sind bereits wesentlich mehr Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Impfung anerkannt. Wie der „Kurier“ im April berichtete, hatten bis dato 2.324 Menschen einen Antrag nach dem Impfschadengesetz gestellt; 412 seien bewilligt worden (Stand April 2024). Mit einer Einmalzahlung wurden 316 Betroffene pauschal entschädigt, 78 erhalten eine befristete beziehungsweise laufende Rentenzahlung. Diese Zahlen gab der österreichische Gesundheitsminister Johannes Rauch seinerzeit bekannt.
Die offenbar letzte Veröffentlichung zu Zahlen Impfgeschädigter in Deutschland stammt vom Januar 2024. Damals berichtete Epoch Times, dass von den bis dahin gestellten 11.827 Anträgen lediglich 6.230 bearbeitet wurden. Anerkennung fanden 467. Das entspricht knapp 4 Prozent aller Anträge. Über 5.000 der eingegangenen Anträge – und damit mehr als jeder zweite – wurden bislang abgelehnt. 5.597 Anträge wurden noch gar nicht bearbeitet und 658 haben sich „aus anderen Gründen erledigt“.
Zur Höhe der Zahlungen nennen die Berichte nichts.

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