Beim RBB laut Gericht „sittenwidrig“ – ZDF hält an umstrittenen Ruhegeldern fest
Reizwort der öffentlich-rechtlichen Korruptionsskandale ist „Ruhegeld“, ein oft exorbitantes Zusatzsalär für ÖR-Spitzenfunktionäre nach Auslaufen ihrer Verträge. Gerade erst hat ein Berliner Gericht einen dieser RBB-Verträge als sittenwidrig und nichtig erklärt, einige ARD-Anstalten streichen zukünftig die üppige Versorgung — das ZDF aber hält daran fest.

ZDF-Intendant Norbert Himmler bekommt ein Jahresgehalt von 372.000 Euro und üppiges Ruhegeld, falls er frühzeitig ausscheiden sollte.
Foto: Arne Dedert/dpa
Seit dem RBB-Korruptions-Skandal im letzten Sommer rund um die Ex-Intendantin Patricia Schlesinger stehen die Öffentlich-Rechtlichen und der Umgang mit den Gebührengeldern zunehmend im Fokus des öffentlichen Interesses: Besonders in die Kritik geraten sind die sogenannten Ruhegelder. Ruhegelder sind eine Art Übergangsgeld für „Spitzenpersonal“ in den öffentlich-rechtlichen Sendern, insbesondere Direktoren oder Intendanten. Wenn so jemand aus dem Job ausscheidet, etwa weil ein Vertrag nicht verlängert wird, kann es Ruhegeld geben, meist bis zu dem Tag, an dem die gesetzliche Rente beginnt.
Beispiel RBB: Üppige Trostpflaster auf Gebührenzahlerkosten
Super Deal: 8.000 Euro für einen Tag als Direktor
Das bedeutet im Klartext: Nach nur einem Tag als Direktor kann es also schon 8.000 Euro pro Monat geben – und zwar lebenslang. Dies galt auch, wenn der RBB seinem damaligen Direktor nach Ablauf seines Vertrages keinen weiteren anbietet. Der 54-Jährige hätte dann lebenslang Anspruch auf ein jährliches, sechsstelliges Ruhegeld ab dem Tag der Trennung gehabt. Auf das verzichtete dieser aber, als er Ende Januar 2023 auf eigenen Wunsch den RBB verließ.
Er bekam aber dennoch ein üppiges Trostpflaster. Der öffentlich-rechtliche Sender zahlte dem Manager noch zwei Jahre monatlich 18.000 Euro (insgesamt fast eine halbe Million), später, ab seinem 67. Lebensjahr bekommt er eine Pension in Höhe von 9.000 Euro. Für dieses Abfindungspaket verzichtete Schulte-Kellinghaus auf das üppige Ruhegeld, das ihm ab dem Tag der Trennung zugestanden hätte.
Gericht bestätigt „sittenwidrige Verträge“
Andere RBB-Spitzenverdiener versuchten, ihr Ruhegeld durchzusetzen: Zuletzt aber erklärten zwei Richter des Berliner Arbeitsgerichts unabhängig voneinander die Dienstverträge früherer RBB-Direktoren für „sittenwidrig“ und damit für nichtig. Begründung wurde die Sittenwidrigkeit mit den vereinbarten Ruhegeldern, die den Funktionären ab dem Tag ihres Ausscheidens gezahlt werden sollten.
Spitzenversorgung für öffentlich-rechtliche Spitzenkräfte
Der NDR und auch der MDR haben nach wie vor Ruhegeld-Regelungen, um ihre Führungsebene gut zu versorgen, selbst wenn sie die Spitzenpositionen nicht mehr innehaben.
20 Millionen Euro allein für sechs ZDF-Funktionäre
Fast zehn Prozent der Zwangsgebühr allein für ARD-Pensionen
Das heißt, dass jeder Bürger rund 14,28 Euro der ihm abverlangten Rundfunkgebühren pro Jahr für die Pensionen der ARD zahlt und nicht etwa für das Programm. Zum Vergleich: Den 1,19 Euro für die Altersvorsorge der ARD stehen 25 Cent, die in die Tagesschau fließen, 34 Cent für Kultur und Wissenschaft sowie 74 Cent für Sport-Programme gegenüber.
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