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Gesetzesentwurf

SED-Opfer: Bundeskabinett beschließt Millionenhilfen

Ein Härtefallfonds und jährlich an die allgemeine Rentenentwicklung angepasste Renten sollen das Leben politisch Verfolgter in der DDR finanziell erleichtern.

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Graffity an einem noch vorhanden Teil der Berliner Mauer.

Foto: iStock

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Die Bundesregierung will die wirtschaftliche Lage von Opfern politischer Verfolgung in der DDR verbessern. Dazu beschloss das Bundeskabinett ein Gesetz im sogenannten Umlaufverfahren, also schriftlich und ohne Sitzung, wie das Justizministerium am Mittwoch mitteilte.
„Auch mehr als 30 Jahre nach dem Fall der Mauer lassen wir diejenigen, die unter politischer Verfolgung durch das SED-Unrechtsregime in der DDR gelitten haben, nicht im Stich“, erklärte Justizminister Marco Buschmann (FDP).
Konkret soll ein sogenannter Härtefallfonds mit einem Volumen von einer Million Euro eingerichtet werden. Daraus sollen Unterstützungsleistungen an Betroffene finanziert werden. Zudem sollen die SED-Opferrenten und die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte künftig dynamisiert, also jährlich an die allgemeine Rentenentwicklung angepasst werden.

Einmalzahlung und jährliche Hilfen

Opfer von Zwangsaussiedlungen aus der DDR sollen außerdem eine einmalige Leistung in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Das Gesamtvolumen der beschlossenen Maßnahmen soll den Ministeriumsangaben zufolge jährlich gut acht Millionen Euro und einmalig 1,2 Millionen Euro betragen.
„Die Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR leiden teilweise bis heute unter den Folgen von Repressionsmaßnahmen des SED-Regimes“, teilte das Ministerium mit.
Ihre wirtschaftliche Lage sei häufig prekär, weil Haft- oder Verfolgungszeiten „in der Regel zu Brüchen in der Erwerbsbiografie der Betroffenen führten, die sich bis heute auswirken.” (afp/red)

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