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Zustand „lebensbedrohlich“

Australische Polizei betäubte 95-Jährige mit Elektroschockpistole

Ein Polizist setzte gegen eine 95-jährige Frau mit Gehilfe im Pflegeheim eine Elektroschockpistole ein. Die veröffentlichten Ermittlungsergebnisse geben nun einen Einblick in den Hergang.

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Die australische Polizei im Einsatz.

Foto: Wayne Taylor/Getty Images

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Lesedauer: 2 Min.

Eine 95-jährige Frau kämpft in Australien um ihr Überleben, nachdem sie von der Polizei in ihrem Pflegeheim mit einer Elektroschockpistole betäubt worden war. Claire Nolans Zustand sei „lebensbedrohlich“, teilte die Polizei des australischen Bundesstaats New South Wales nach tagelangem Schweigen zu dem Taser-Vorfall am Freitag mit. Eine Untersuchung wurde demnach eingeleitet.
Nach Angaben des stellvertretenden Polizeichefs Peter Cotter wurden die Beamten am Mittwoch wegen einer mit einem Messer bewaffneten Bewohnerin in die Yallambee Lodge im Süden von New South Wales gerufen. Sanitäter und Polizisten hätten Nolan „minutenlang“ versucht zu überzeugen, das Steakmesser mit Sägezähnen fallen zu lassen. Als sich die 95-Jährige dennoch auf sie zubewegte, habe ein Beamter seinen Taser auf sie abgefeuert, sagte Cotter.
Er räumte ein, dass Nolan mit einer Gehhilfe auf die Polizisten zuging. Die zerbrechliche 95-jährige Urgroßmutter litt Medienberichten zufolge unter Demenz.
Nolan schlug laut Vize-Polizeichef Cotter rückwärts mit dem Kopf auf dem Boden auf. Sie werde weiterhin im Krankenhaus behandelt, ihre Familie sei bei ihr.
„Wir sind sehr besorgt über das, was neulich passiert ist. Deshalb haben wir eine Untersuchung eingeleitet“, sagte Cotter vor Journalisten. An ihr seien auch Beamte der Mordkommission beteiligt. Nach dem Vorfall am Mittwoch hatte die Polizei zunächst nicht bestätigt, dass die 95-Jährige getasert worden war.
Cotter teilte nun auch mit, dass die Auseinandersetzung von den Körperkameras der beteiligten Polizisten festgehalten wurde. Die Aufnahmen sollten zunächst jedoch nicht veröffentlicht werden. Die Untersuchung der Polizei werde nach ihrem Abschluss von unabhängiger Seite überprüft. (afp)

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