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Machtwechsel in Syrien

BAMF stoppt Entscheidung über Asylanträge von Syrern

In Deutschland leben fast eine Million Syrer, hunderttausende flüchteten seit 2011 aus dem Land, als der Bürgerkrieg in dem Land begann. Der Sturz von Assad hat in Deutschland eine Debatte über die mögliche Rückkehr von Flüchtlingen ausgelöst. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge will offenbar vorerst keine Asylanträge von Syrern mehr bearbeiten.

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Nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien haben sich am 8. Dezember 2024 Hunderttausende Syrer in Berlin versammelt, um den Sturz des Assad-Regimes in Syrien zu feiern. Foto von Sean Gallup/Getty Images

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Nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) offenbar vorerst keine Asylanträge von Syrern bearbeiten.
Die Lage in Syrien sei unübersichtlich, sagte ein Sprecher der Behörde dem „Spiegel“. Es sei schwer abzusehen, wie es dort politisch weitergehe. Seriöse Einschätzungen seien damit nicht möglich. Jede Entscheidung stünde „auf tönernen Füßen“, so der Sprecher.
Dem Bericht zufolge gibt es bei der Behörde derzeit 47.270 Asylanträge von Syrern, die noch nicht entschieden sind. Darunter sind demnach rund 46.000 Erstanträge. Bestehende Entscheidungen sind von dem Stopp nicht betroffen.

Fast eine Million Syrer in Deutschland – weiter größte Gruppe bei Asylsuchenden

Hierzulande leben fast eine Million Syrer, hunderttausende flüchteten seit 2011 aus dem Land, als der Bürgerkrieg in dem Land begann. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums befanden sich mit Stand Ende Oktober 974.136 Menschen mit syrischer Staatsbürgerschaft in Deutschland. Bei mehr als zwei Drittel der Menschen handelt es sich um Schutzsuchende.
Bei der Zahl der Asylanträge waren Menschen aus Syrien in diesem Jahr weiter die stärkste Gruppe. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellten von Januar bis November 74.971 Syrer einen Asylantrag. Bei den Entscheidungen bekamen mehr als 83 Prozent einen Schutzstatus zugesprochen.
In den allermeisten Fällen wurde aber kein Asyl gewährt, sondern ein sogenannter subsidärer Schutzstatus (68.945 Fälle). Dieser kann gewährt werden, wenn weder Asyl- und Flüchtlingsschutz greifen.
Hierbei muss den Betroffenen ein ernsthafter Schaden entweder von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren drohen. Dazu gehört etwa ein drohendes Todesurteil, Folter oder unmenschliche Behandlung oder eine sonstige ernsthafte Bedrohung von Leib und Leben durch willkürliche Gewalt wegen eines Konflikts. (dts/afp/red)

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