Bruder und Neffe von Ban Ki Moon in USA wegen Korruption angeklagt
Eine am Dienstag veröffentlichte Anklageschrift beschuldigt den Bruder des Spitzendiplomaten Ban Ki Moon, Ban Ki Sang, sowie dessen Sohn Joo Hyun Bahn wegen Korruption, Geldwäsche und Verschwörung.

General Ban Ki-Moon Foto: Getty Images
Foto: Getty Images
Zwei nahe Verwandte des früheren UN-Generalsekretärs Ban Ki Moon sind in den USA wegen Korruption, Geldwäsche und Verschwörung angeklagt.
Eine am Dienstag (Ortszeit) veröffentlichte Anklageschrift beschuldigt den Bruder des Spitzendiplomaten, Ban Ki Sang, sowie dessen Sohn Joo Hyun Bahn. Die beiden sollen versucht haben, einen Vertreter eines staatlichen Vermögensfonds aus dem Nahen Osten zu bestechen.
Der 39-seitigen Anklageschrift zufolge geht es um ein letztlich geplatztes Geschäft aus dem Zeitraum zwischen März 2013 und Mai 2015. Dabei sollte ein vom südkoreanischen Baukonzern Keangnam Enterprises in Hanoi errichteter Komplex von Geschäfts- und Wohnanlagen an den Staatsfonds verkauft werden. Der Kaufpreis betrug demnach 800 Millionen Dollar (rund 760 Millionen Euro).
Einem Vertreter des Fonds wurden laut Anklage bei Vertragsabschluss 2,5 Millionen Dollar Schmiergeld in Aussicht gestellt. Davon sollten 500.000 Dollar im voraus gezahlt werden. Allerdings soll ein ebenfalls angeklagter Mittelsmann die Anzahlung verprasst haben. Das Geschäft kam nie zustande. Weil bei Keangnam das Geld knapp wurde, musste das Unternehmen schließlich in Konkurs gehen.
Da half es auch nicht, dass die Verwandten des damaligen UN-Generalsekretärs laut Anklage versucht hatten, den Staatschef des Nahost-Staates im Rahmen einer UN-Generalversammlung in New York zu treffen. Ban Ki Moons Neffe ist zusätzlich wegen Dokumentenfälschung angeklagt, weil er vorgetäuscht haben soll, der Verkauf stünde kurz vor dem Abschluss. Ban stand vom Jahr 2007 bis Ende 2016 den Vereinten Nationen vor. (afp)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.