Gesetz gegen „ausländische Einflussnahme“
EU droht Georgien mit Einfrieren des Beitrittsprozesses
Die EU-Außenminister berieten über die Konsequenzen des umstrittenen neuen Gesetzes gegen „ausländische Einflussnahme“ in Georgien, das zu Protesten in der Bevölkerung geführt hat. Josep Borrell, der EU-Außenbeauftragte, drohte mit einem Einfrieren des Beitrittsprozesses.

Demonstration am 28. Mai 2024 vor dem Parlamentsgebäude im Zentrum von Tiflis, Georgien gegen das Gesetz über den „ausländischen Einfluss“.
Foto: von Giorgi Arjevanidze, afp via Getty Images
Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell hat Georgien mit einem Einfrieren des Beitrittsprozesses gedroht. Wenn die georgische Regierung ihren von der EU kritisierten Weg fortsetze, werde sich die Tür zur EU-Mitgliedschaft schließen, sagte Borrell am Montag am Rande eines Außenministertreffens in Luxemburg.
„Die georgische Bevölkerung wird die Konsequenzen tragen und leiden“, betonte er.
Georgien hatte Anfang des Monats trotz Massenprotesten ein umstrittenes Gesetz gegen „ausländische Einflussnahme“ in Kraft gesetzt. Die EU sieht darin einen Maulkorb für regierungskritische Medien und Organisationen. Vorbild ist ein russisches Gesetz gegen „ausländische Agenten“.
Einreiseverbote oder Stopp der Finanzhilfen möglich
Die EU-Außenminister berieten nun in Luxemburg über die Konsequenzen. Nach Borrells Angaben könnten die Europäer Finanzhilfen für die georgische Regierung oder für die Sicherheitskräfte stoppen oder hochrangige Kontakte abbrechen.
Diskutiert wurden auch Einreiseverbote für Regierungsverantwortliche nach Vorbild der USA. Beschlüsse wurden laut Borrell am Montag noch nicht erwartet.
Georgien ist seit Dezember offiziell EU-Beitrittskandidat. Der EU-Beitritt ist in der Verfassung des Landes verankert und wird laut Umfragen von mehr als 80 Prozent der Bevölkerung unterstützt. Dafür und gegen das Gesetz zur „ausländischen Einflussnahme“ waren in den vergangenen Monaten zehntausende Menschen auf die Straße gegangen.
Das Gesetz sieht vor, dass sich Organisationen und Medien, die zu mindestens 20 Prozent aus dem Ausland finanziert werden, in Georgien künftig als Organe registrieren lassen müssen, welche die „Interessen ausländischer Mächte verfolgen“. Sie müssen sich damit auch behördlicher Kontrolle unterwerfen. (afp)
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