Logo Epoch Times
viertes Gipfeltreffen

Europarat beschließt Schadensregister für Ukraine - nicht alle Länder machen mit

Erst zum vierten Mal in der Geschichte trifft sich der Europarat zum Gipfel. Dabei gibt es fast nur ein Thema.

top-article-image

Der Europarat hat sich auf ein Schadensregister für die Kriegszerstörungen in der Ukraine geeinigt.

Foto: Kay Nietfeld/dpa

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 2 Min.

Der Europarat hat ein Schadensregister für die Kriegszerstörungen in der Ukraine ins Leben gerufen – aber nicht alle Länder machen mit. Insgesamt haben sich 40 der 46 Staaten des Europarats dazu bereit erklärt, beizutreten oder dies in der Zukunft zu tun.
Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Ungarn und die Türkei werden sich vorerst nicht beteiligen. Dafür sind die EU, Kanada, Japan und die USA dabei, wie der Europarat in Reykjavik bei seinem Gipfel mitteilte. Dieser Gipfel fand zum ersten Mal seit 18 Jahren statt.

Russland wurde ausgeschlossen

Der Europarat wurde 1949 gegründet. Er ist von der Europäischen Union unabhängig. Ihm gehören auch deutlich mehr Länder an als der EU – fast alle europäischen Staaten. Die Ukraine ist seit 1995 Mitglied. Russland wurde nach der Invasion in der Ukraine ausgeschlossen. Das gemeinsame Nachbarland Belarus ist suspendiert und bei dem Gipfel nur noch als Beobachter dabei.
Mit dem Schadensregister will der Europarat die Kriegszerstörungen in der Ukraine dokumentieren, und Russland zur Rechenschaft ziehen. Das Register gilt als erster Schritt auf dem Weg zu möglichen Entschädigungszahlungen an die Ukraine. Die Idee geht auf eine Resolution der Vereinten Nationen zurück und soll nun unter dem Dach des Europarats umgesetzt werden.

Angesiedelt in Den Haag

Das Schadensregister soll in Den Haag in den Niederlanden angesiedelt werden, aber eine Außenstelle in der Ukraine erhalten. Es wird zunächst für die Dauer von drei Jahren eingerichtet. An dem Register können alle Mitglieder und Beobachter des Europarates teilnehmen sowie andere Länder, die dies beantragen und zugelassen werden. Sie zahlen dann voraussichtlich Beiträge, um das Register zu finanzieren.
Es soll aber auch noch ein zusätzliches Instrument geben, das künftige Entschädigungen möglich machen soll. Dafür könnte eine Kommission eingesetzt werden und ein Entschädigungsfonds. Ein genaues Format gibt es dafür noch nicht. Unklar ist außerdem, wie ein solcher Entschädigungsfonds aufgebaut sein müsste. Immer wieder wird ins Spiel gebracht, dafür beschlagnahmte russische Vermögenswerte im Ausland heranzuziehen. Das gilt aber als juristisch sehr schwierig.
Es ist das vierte Gipfeltreffen der Staatengruppe in ihrer mehr als 70-jährigen Geschichte. Mehr als 30 Staats- und Regierungschefs nehmen teil. (dpa/dl)

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.