Missbrauch unter Betäubung
Fall Pélicot: Zu Höchststrafe verurteilter Ex-Mann verzichtet auf Berufung
Der zur Höchststrafe verurteilte Ex-Mann von Gisèle Pélicot wird keine Berufung einlegen. 17 von 50 der Mitangeklagten haben sich für eine Berufung entschieden. Der Ex-Mann hat fast zehn Jahre lang Pélicot immer wieder mit Medikamenten betäubt, vergewaltigt und in Internetforen anderen Männern zur Vergewaltigung angeboten.

Gisèle Pélicot entschied sich für einen öffentlichen Prozess, auch um anderen missbrauchten Frauen Mut zu machen. (Archivbild)
Foto: Clement Mahoudeau/AFP/dpa
Der wegen der jahrelangen Vergewaltigung seiner damaligen Frau zur Höchststrafe von 20 Jahren Haft verurteilte Dominique Pélicot hat das Strafmaß akzeptiert und verzichtet auf Rechtsmittel gegen das Urteil.
Ihr Mandant habe sich entschieden, „keine Berufung gegen das Urteil einzulegen“, sagte Béatrice Zavarro am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Dagegen hätten sich bislang 17 von Pélicots insgesamt 50 Mitangeklagten für eine Berufung entschieden.
Eine Berufung würde das Opfer Gisèle Pélicot zu „neuen Auseinandersetzungen zwingen, was Dominique Pélicot ablehnt“, fügte Zavarro hinzu. Für ihren Mandanten sei es an der Zeit, „die Sache juristisch zu beenden“.
Anstatt in der Berufung das „unnötige Risiko“ einer möglicherweise höheren Strafe einzugehen, sei es besser, „sich um Dominique Pélicot, seinen Gesundheitszustand und sein Alter zu kümmern“, betonte Zavarro.
Der 72-jährige Pélicot hatte seine damalige Frau Gisèle nach Ansicht des Gerichts fast zehn Jahre lang immer wieder mit Medikamenten betäubt, vergewaltigt und in Internetforen anderen Männern zur Vergewaltigung angeboten.
20 Jahre Haft für den Hauptbeschuldigten
Am 19. Dezember hatten ihn die Richter der schweren Vergewaltigung für schuldig befunden und die Höchststrafe von 20 Jahren Haft verhängt. Neben Pélicot waren in dem Prozess 50 Mitangeklagte ebenfalls schuldig gesprochen und zu Haftstrafen zwischen drei und 15 Jahren verurteilt worden.
Laut seiner Anwältin war der Hauptangeklagte überrascht über die Berufung einiger seiner Mitangeklagten – vor allem von denen, die sich im Prozess bei dem Opfer entschuldigt hatten. „Es scheint mir, dass die Einlegung eines Rechtsmittels diesen Worten widerspricht“, betonte Zavarro.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat bisher noch nicht mitgeteilt, ob sie gegen die Urteile in Berufung gehen wird. Anders als die Angeklagten, deren Frist für das Einlegen von Rechtsmitteln am Montag auslief, hat sie weitere fünf Tage dafür Zeit.
Die Anwälte von Gisèle Pélicot hatten nach den Schuldsprüchen erklärt, ihre Mandantin habe keine Angst vor einem neuen Prozess: „Sollte es dazu kommen, hat sie uns bereits zu verstehen gegeben, dass sie sich dem stellen würde – natürlich nur, wenn sie gesund ist, denn sie ist eine Dame von 72 Jahren“, sagte Stephane Babonneau dem Radiosender „France Inter“.
Gisèle Pélicot wurde zur internationalen Ikone für Frauenrechte
Wegen ihres Muts und der großen Medienaufmerksamkeit für den Prozess im südfranzösischen Avignon ist Gisèle Pélicot zu einer internationalen Ikone für Frauenrechte geworden. Die 72-Jährige hatte sich für ein öffentliches Verfahren eingesetzt, „damit die Scham die Seite wechselt“.
Nach der Urteilsverkündung widmete sie ihren Kampf allen „unbekannten Opfern“ sexualisierter Gewalt. Über die Urteilsverkündung am 19. Dezember hatten insgesamt 180 Medien berichtet, darunter 86 aus Ländern außerhalb von Frankreich. (afp)
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