Logo Epoch Times
wegen Geheimnisverrats

Verfahren gegen dänischen Ex-Minister und -Geheimdienstchef eingestellt

Weil wichtige Beweise unter den Geheimschutz fallen, hat die dänische Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen einen Ex-Verteidigungsminister und einen früheren Geheimdienstchef wegen Geheimnisverrats fallengelassen.

top-article-image

Die Flagge von Dänemark.

Foto: iStock

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 1 Min.

Sie habe das Verfahren gegen den früheren Chef des Militärgeheimdienstes, Lars Findsen, und Ex-Minister Claus Hjort Frederiksen eingestellt, weil der Militärgeheimdienst „es nicht mehr für ratsam hält, dem Gericht die streng geheimen Informationen zur Verfügung zu stellen, auf denen der Fall beruht“, erklärte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch.
Beide Verfahren gehen auf den Skandal um eine langjährige Zusammenarbeit Dänemarks mit dem US-Geheimdienst NSA zurück. Im Mai 2021 hatten mehrere dänische Medien aufgedeckt, dass der US-Geheimdienst NSA bis mindestens 2014 dänische Unterwasserkabel nutzte, um Politiker in Frankreich, Deutschland, Norwegen und Schweden auszuspionieren. Auch die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) war von der Abhöraktion betroffen.
Die Staatsanwaltschaft warf Ex-Geheimdienstchef Findsen vor, an  zwei Journalisten und vier weitere Menschen Staatsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Informationen weitergegeben zu haben. Ex-Verteidigungsminister Hjort Frederiksen wurde wegen der Enthüllung von „Geheimnissen, die für die nationale Sicherheit wichtig sind“, angeklagt.
Im Oktober hatte Dänemarks Oberster Gerichtshof entschieden, dass der Prozess nicht vollständig hinter verschlossenen Türen stattfinden kann. Die Staatsanwaltschaft hatte vergeblich argumentiert, dass bei einem öffentlichen Verfahren auch Staatsgeheimnisse öffentlich werden könnten.
Generalstaatsanwalt Jan Reckendorff bedauerte am Mittwoch, dass wegen der derzeitigen Rechtslage mögliche Vergehen strafrechtlich nicht geahndet werden können. Das dänische Justizministerium will nun eine mögliche Änderung der entsprechenden Gesetze prüfen. (afp)

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.