Türkei
Legitimes Einkommen oder Missbrauch? Türkei geht gegen „YouTube-Eltern“ vor
Auf die Beschwerde eines Kinderanwalts hin haben türkische Polizeieinheiten für Cyberkriminalität angekündigt, sogenannte YouTube-Eltern unter die Lupe zu nehmen. Diese filmen oder streamen den Alltag ihrer Kinder in sozialen Medien, um damit Geld zu verdienen.

Türkei-Flagge.
Foto: iStock
Gegen die Verwendung von „Kindern als Ware“ wollen türkische Polizeieinheiten für Cyberkriminalität vorgehen und sogenannte YouTube-Eltern unter die Lupe nehmen. Dies berichtet die Zeitung „Hürriyet“. Im Vorfeld hatte ein Anwalt eine Beschwerde beim Kommunikationszentrum des Präsidenten (CİMER) eingereicht.
YouTube-Kanäle unter die Lupe genommen
„Die Verwendung von Kindern als Ware verstößt gegen die Konvention über die Rechte der Kinder und die Kinderrechte“, begrüßt Nur Ülküer, die Vorsitzende der Vereinigung für pädiatrische Entwicklung (CGEDER), die Beschwerde und das angekündigte Vorgehen der Sicherheitsbehörden.
Die Debatte begann, nachdem Şahin Antakyalıoğlu, ein Anwalt, der sich für die Rechte von Kindern einsetzt, sich bei der CİMER darüber beschwert hatte, dass „einige Eltern auf ihren YouTube-Kanälen ein Einkommen erzielen, indem sie Kinderbetreuung ausstrahlen“. Antakyalıoğlu bezeichnete diese Praxis als „Kinderhandel“ und sagte: „Diese Kinder sind Opfer von missbrauchenden Eltern geworden.“
Der Anwalt forderte die Behörden zur Schließung der Kanäle und zu Ermittlungen gegen die Verantwortlichen auf.
Verbandsfunktionärin spricht von Gefahr der Kinderarbeit
CİMER leitete die Petition an die Generaldirektion für Sicherheit weiter und ersuchte die für Jugendliche zuständige Polizeieinheit, sich um die Beschwerde zu kümmern. Die zuständige Abteilung schaltete daraufhin die Abteilung für Cyberkriminalität ein.
Nach Angaben dort tätiger Beamter begann die Abteilung für Cyberkriminalität bereits damit, die genannten YouTube-Kanäle in die Ermittlungen einzubeziehen.
„Mit jedem Klick auf diese YouTube-Videos verdienen die Familien Geld. Das kann Ausmaße annehmen, die an Kinderarbeit grenzen“, entrüstete sich Nur Ülküer. Die Gesichter und Körper von Kindern zu zeigen und damit Geld zu verdienen, sei ein „Verbrechen“, so die Anwältin. „Man kann mit Kindern, die man geboren hat, kein Geld verdienen.“
Betroffene könnten Eltern als Erwachsene auf Schadensersatz belangen
Die Verwendung als Quelle zur Einkommensaufbesserung könne den Kindern psychisch schaden, befürchtet die Anwältin. Einige Kinder würden „als Persönlichkeiten gezeigt, die nicht so sind, wie sie sind“. Sie würden von ihrem normalen Leben abgelenkt und die Videos hätten „auch einen schlechten Einfluss auf die Zuschauer“.
Zudem könnten betroffene Kinder, sobald sie erwachsen seien, möglicherweise die eigenen Eltern, die solche Videos und Streams produzieren, auf Schadensersatz verklagen.
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