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Mehr als 200 NGOs fordern UN-Vollversammlung zum Handeln im Syrien-Konflikt auf

Die Vollversammlung müsse so rasch wie möglich zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um ein Ende der "unrechtmäßigen Angriffe in Aleppo und anderswo in Syrien" zu verlangen, hieß es in der Erklärung der Nichtregierungsorganisationen (NGOs).

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Gibt es ein Ende des Schreckens? Menschen fliehen vor dem Krieg in Syrien.

Foto: ZEIN AL-RIFAI/AFP/Getty Images

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Mehr als 200 Menschenrechts- und Hilfsorganisationen haben in einem gemeinsamen Appell die UN-Vollversammlung aufgefordert, sich in den Syrien-Konflikt einzuschalten. In einer Erklärung warfen sie der Versammlung der 193-Mitgliedstaaten am Donnerstag vor, in ihrer Verantwortung für die Menschen in Syrien “versagt” zu haben.
Die 223 Organisationen, die das Statement unterzeichneten, kritisierten insbesondere die Tatenlosigkeit der Vollversammlung angesichts der Offensive der Truppen des syrischen Machthabers Baschar al-Assad in Aleppo. Die Offensive wird von Russland massiv aus der Luft unterstützt.
Die Vollversammlung müsse so rasch wie möglich zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um ein Ende der “unrechtmäßigen Angriffe in Aleppo und anderswo in Syrien” zu verlangen, hieß es in der Erklärung der Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Auch müsse die Versammlung den ungehinderten Zugang der Hilfsorganisationen zu den durch den Konflikt eingeschlossenen Zivilisten fordern.
Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem Amnesty International, Human Rights Watch, Oxfam, Care International und 63 syrische Organisationen. Die von den Unterzeichnern adressierte Vollversammlung bildet allerdings nicht das Machtzentrum der Vereinten Nationen – dies ist vielmehr der aus nur 15 Mitgliedstaaten bestehende Sicherheitsrat. Der Rat trägt laut der UN-Charta die “Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit”.
Im Syrien-Konflikt wird die Handlungsfähigkeit des Gremiums allerdings durch die Gegensätze unter den fünf Mitgliedern mit Vetorecht gelähmt. Seit Beginn des Syrien-Konflikts im März 2011 hat Russland fünf Mal von seinem Vetorecht Gebrauch gemacht, China vier Mal. Die weiteren Vetostaaten sind Frankreich, Großbritannien und die USA.
Die UN-Vollversammlung hat zwar das Recht, den Sicherheitsrat zu umgehen, wenn dieser sich als handlungsunfähig erweist. In der Versammlung aller UN-Mitglieder gibt es kein Vetorecht. Allerdings sind die Beschlüsse der Versammlung im Unterschied zu den Resolutionen des Sicherheitsrats nicht völkerrechtlich verbindlich.  (afp)

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