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US-Supreme Court blockiert Hinrichtung in Arkansas

Der Oberste Gerichtshof der USA hat den geplanten Exekutionen im Bundesstaat Arkansas vorerst einen Riegel vorgeschoben. Der Supreme Court lehnte am späten Montagabend die Berufung von Arkansas ab und betätigte damit eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes des US-Staates, wie Arkansas' Generalstaatsanwältin Leslie Rutledge über Twitter mitteilte.

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Hinrichtungszelle in einem US-Gefängnis.

Foto: Paul Buck/Archiv/dpa

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Der Oberste Gerichtshof USA hat eine geplante Hinrichtungswelle im Bundesstaat Arkansas vorerst gestoppt. Kurz vor der geplanten Hinrichtung des Todeskandidaten Don Davis bestätigte der Supreme Court am Montag (Ortszeit) eine Entscheidung des Obersten Gerichts in Arkansas, das zwei noch für den Abend geplante Hinrichtungen ausgesetzt hatte. Arkansas’ Generalstaatsanwältin hatte sich daraufhin an den Supreme Court gewandt. Sie forderte, zumindest an Davis’ Hinrichtung festzuhalten.
Während die Strafvollzugsbehörden noch auf eine Entscheidung warteten, wurde Davis im Gefängnis bereits seine vermeintlich letzte Mahlzeit serviert: Brathähnchen, Brot, Bohnen, Kartoffelpüree und Erdbeerkuchen. Der Oberste Gerichtshof verhinderte die Vollstreckung des Todesurteils nun in letzter Minute.
Der republikanische Gouverneur von Arkansas, Asa Hutchinson, will bis Ende April eigentlich mindestens acht Häftlinge hinrichten lassen, weil das Haltbarkeitsdatum des bei Giftinjektionen verwendeten Mittels Midazolam abläuft. Nach dem 30. April kann der Bundesstaat vorerst keine Hinrichtungen mehr vornehmen.
Am Samstag setzte eine US-Bundesrichterin die geplanten Hinrichtungen jedoch aus. Das zuständige Berufungsgericht kippte ihre Entscheidung am Montag. Das Oberste Gericht in Arkansas und der Oberste Gerichtshof der USA bestätigten die Entscheidung nun wieder.
In den USA werden die tödlichen Substanzen für die Giftspritzen knapp, weil sich viele europäische Pharmafirmen weigern, den US-Behörden Nachschub zu liefern. Midazolam steht bereits seit langem in der Kritik, weil es offenbar nicht stark genug ist, um Schmerzen der Todeskandidaten zu vermeiden. (afp)

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