Ex-Bundeskanzler
Österreichische Justiz beantragt Aufhebung der Immunität von Kurz

Ex-Bundeskanzler von Österreich, Sebastian Kurz.
Foto: Joe Klamar/AFP via Getty Images
Österreichische Staatsanwälte haben im Zuge ihrer Korruptionsermittlungen die Aufhebung der Immunität von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz beantragt. Der 35-Jährige sei am Donnerstagabend über das Auslieferungsersuchen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft informiert worden, berichtete die österreichische Nachrichtenagentur APA am Freitag. Bis zur Entscheidung des Parlaments über den Immunitätsantrag muss die Staatsanwaltschaft die Kurz betreffenden Ermittlungen demnach ruhen lassen.
Kurz war am vergangenen Wochenende unter dem Druck der Korruptionsermittlungen zurückgetreten. Zuvor war bekannt geworden, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen den 35-Jährigen wegen des Verdachts der Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit ermittelt. Seit Donnerstag sitzt er wieder als Abgeordneter und Fraktionsvorsitzender der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP) im Nationalrat.
Die ÖVP-Fraktion begrüßte laut APA den Immunitätsantrag. Dadurch bekomme Kurz die Möglichkeit, die Vorwürfe gegen ihn zu widerlegen. Der Ex-Kanzler weist alle Vorwürfe zurück und lehnt einen Rückzug aus der Politik ab.
Das Team des früheren Kanzlers soll dessen Aufstieg an die Spitze von ÖVP und Regierung seit 2016 durch geschönte Umfragen und gekaufte positive Medienberichte abgesichert haben. Im Gegenzug sollen hohe Summen, darunter auch Steuergelder, für Anzeigen geflossen sein.
Für Entsetzen hatten auch im Zuge der Korruptionsermittlungen bekannt gewordene SMS zwischen Kurz und dem ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, gesorgt. Sie förderten einen äußerst rauen Umgangston zutage.
Kurz’ Aussagen in diesen Chats wurden vom Ethikrat der ÖVP nun kritisiert. “Die Wortwahl und der mangelnde Respekt” in einigen der Chats seien “völlig unangemessen und abzulehnen” und widersprächen dem Verhaltenskodex der Partei, heißt es in einem Beschluss des Gremiums, aus dem APA am Freitag zitierte.
Der Rat wies jedoch auch darauf hin, dass Kurz’ Äußerungen “ohne Beachtung von Datenschutz und Privatsphäre öffentlich gemacht” und “aus dem Zusammenhang gerissen” worden seien. Aufgabe des Ethikrates ist die Überwachung der Einhaltung des Verhaltenskodex’, den die ÖVP für ihre Politiker beschlossen hat. (afp/dl)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.