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Bisher lehnte das Parlament die Todesstrafe ab

Perus Präsidentin fordert Todesstrafe bei Vergewaltigung von Kindern

Perus Parlament hat bereits mindestens acht, auf die Wiedereinführung der Todesstrafe zielende Gesetzentwürfe, abgelehnt. Nun gibt es einen weiteren Anlauf, diese drastische Maßnahmen wieder stark eingeschränkt zu ermöglichen.

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Polizeiwache vor dem Haus von Präsidentin Dina Boluarte während einer Razzia, die von der Generalstaatsanwaltschaft im Rahmen einer vorläufigen Untersuchung in Lima am 30. März 2024 angeordnet wurde (Symbolbild).

Foto: Juan Carlos Cisneros/AFP über Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Nach dem Mord an einer mutmaßlich sexuell missbrauchten 12-Jährigen hat die peruanische Präsidentin Dina Boluarte die Wiedereinführung der 1979 in Peru abgeschafften Todesstrafe für Vergewaltigung von Kindern gefordert.
„Es ist an der Zeit, dass wir angesichts von Ereignissen dieses Ausmaßes, die in einer Gesellschaft unvorstellbar sein sollten, drastische Maßnahmen vorschlagen“, erklärte Boluarte am Dienstag. „Es ist an der Zeit, die Debatte über die Todesstrafe für Kindervergewaltiger zu eröffnen.”

Derzeit gibt es lebenslange Haft

Die Polizei hatte am Sonntag in einem Armenviertel der peruanischen Hauptstadt Lima unter dem Bett ihres mutmaßlichen Mörders die in Decken und Teppiche gewickelte Leiche eines vermissten zwölfjährigen Mädchens gefunden. Die Staatsanwaltschaft erklärte, eine Ermittlung wegen Mordes und Vergewaltigung einer Minderjährigen eröffnet zu haben.
„Wir können nicht zulassen, dass solche Leute frei auf der Straße herumlaufen“, fuhr die Präsidentin fort. „Wir dürfen keine Rücksicht auf diejenigen nehmen, die es wagen, unsere Kinder anzurühren, die für unsere peruanischen Familien das Heiligste und Unantastbarste sind.”
Das peruanische Recht sieht lebenslange Haft für die Vergewaltigung von Minderjährigen unter 14 Jahren vor.
Eine Wiedereinführung der Todesstrafe ist umstritten und würde eine Änderung der Verfassung des Landes erfordern. Seit 1995 hat das Parlament des Landes mindestens acht darauf abzielende Gesetzentwürfe abgelehnt. (afp/red)

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