Bis zu 30 Kilometern hinter der Grenze
"Schleierfahndung” an der Grenze zum französischen Bezirk Moselle - Kontrolle ohne konkreten Anlass

Menschen stehen an einer COVID-19-Teststation am 2. März 2021 in Saarbrücken. Ab heute verlangen die deutschen Behörden von jedem, der aus der Moselregion einreist, einen negativen COVID-19-Test.
Foto: Alexander Scheuber/Getty Images
Nach der Einstufung des französischen Verwaltungsbezirkes Moselle als Virusvariantengebiet soll es zwar keine systematischen Kontrollen an den Grenzübergängen nach Deutschland geben.
Allerdings soll ab diesem Dienstag “Schleierfahndung im Hinterraum” praktiziert werden, wie das Bundesinnenministerium zuvor ankündigte. Bei dieser Methode können die Beamten im Grenzgebiet Reisende auch ohne konkreten Anlass überprüfen. Bei der Bundespolizei ist auch von “lageorientierten Personenkontrollen” die Rede.
Die Schleierfahndung wird im Zuge der Corona-Pandemie bereits sei dem vergangenen Jahr praktiziert. In einem Bereich von bis zu 30 Kilometern hinter der Grenze kann die Polizei Fahrzeuge herauswinken und kontrollieren, ob die Insassen berechtigt sind, nach Deutschland einzureisen. Auch auf Flughäfen, Bahnhöfen und sonstigen Einrichtungen oder in deren Umfeld sind Kontrollen möglich.
Bei Verstößen gegen die geltenden Bestimmungen können die Daten der Kontrollierten aufgenommen und zur Prüfung weiterer infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden. Daneben drohen bei Verstößen Bußgelder oder Strafverfahren.
Eingesetzt wird die Schleierfahndung generell zur Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs, auch lange vor der Corona-Pandemie. In Bayern ist dieses Instrument seit Anfang 1995 erlaubt, Baden-Württemberg ergänzte sein Polizeigesetz 1996 entsprechend. (afp)
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