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Gericht in Rom

Streit um Asyllager in Albanien: Flüchtlinge dürfen nach Italien

Schon mit dem ersten Anlauf, außerhalb der EU über Asylanträge entscheiden zu lassen, war Italiens Regierung gescheitert. Dann legte sie nach. Jetzt stellt sich ein Gericht erneut dagegen.

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Ein italienisches Gericht erklärte die Inhaftierung von Mittelmeer-Flüchtlingen in Albanien für unzulässig. (Foto: Archiv) Foto: Vlasov Sulaj/AP/dpa

Foto: Archiv)

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Lesedauer: 3 Min.

Erneut ist die Unterbringung von Migranten aus Italien in Aufnahmelagern in Albanien juristisch gestoppt worden. Ein Gericht in Rom weigerte sich am Montag, dem Festhalten von sieben Männern in den von Italien betriebenen Zentren zuzustimmen und verwies den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser solle nun die Vereinbarkeit der italienischen Gesetzgebung mit dem europäischen Recht prüfen, hieß es in dem Urteil der Richter aus Rom.
Wie die Nachrichtenagentur AFP aus Kreisen der italienischen Regierung erfuhr, sollen die Migranten aus Ägypten und Bangladesch in Kürze zurück nach Italien zurückgebracht werden.
Vize-Regierungschef Matteo Salvini prangerte ein „politisches Urteil“ an, das sich nicht „gegen die Regierung, sondern gegen die Italiener und ihre Sicherheit“ richte.
Zur Auslagerung des Asylprozesses hatten Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni und ihr albanischer Kollege Edi Rama im vergangenen Jahr die Einrichtung von durch Italien betriebenen Aufnahmelager für Asylbewerber im Nicht-EU-Land Albanien vereinbart. Menschenrechtsorganisationen kritisierten das Abkommen der beiden Länder scharf.
Allerdings war schon die Überführung der ersten zwölf Migranten in die albanische Hafenstadt Shengjin im vergangenen Monat von einem italienischen Gericht umgehend gestoppt worden. Die Richter beriefen sich auf ein Urteil des EuGH, wonach nur komplette Herkunftsländer als sicher eingestuft werden können, nicht aber einzelne Landesteile. Die Männer aus Ägypten und Bangladesch wurden nach Italien zurückgebracht.
Um diese juristische Hürde künftig zu umgehen, verabschiedete Melonis Regierung in Rom ein Dekret, das alle Teile der 19 Länder, die auf der Liste der sicheren Herkunftsländer stehen, für „sicher“ erklärt.
Richter im ganzen Land fochten aber auch diesen neuen Text an und forderten den EuGH zur Klärung auf.
Laut dem italienischen Innenministerium kamen seit dem Beginn des Jahres 58.504 Migranten in Italien an. Im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres waren es 146.868.

Rechnungshof prüft Kosten

Italien gehört seit vielen Jahren zu den Ländern, die von der Fluchtbewegung übers Mittelmeer besonders betroffen sind. Trotz eines deutlichen Rückgangs landeten auch dieses Jahr bislang wieder mehr als 50.000 Menschen nach teilweise lebensgefährlichen Überfahrten an der italienischen Küste. Immer wieder gibt es auch Tote.
Meloni war vor zwei Jahren mit dem Versprechen an die Regierung gekommen, die irreguläre Einwanderung massiv zu begrenzen. Die Opposition hält das „Albanien-Modell“ jedoch für völlig überteuert und sieht inzwischen auch die Gewaltenteilung zwischen Regierung und Justiz in Gefahr. Zudem kritisieren die Linke und Menschenrechtsgruppen die hohen Kosten – nach ihren Angaben 20.000 Euro pro Flüchtling. Inzwischen prüft auch der Rechnungshof, ob die Kosten angemessen sind. (afp/dpa/red)

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