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Untersuchungen gegen China eingeleitet

Wirbel um „Made in China“-Strategie – EU-Kommission fordert Einlenken von Peking

Unternehmen in der EU, die Handel mit China betreiben, steht Ärger ins Haus. Im Bereich Medizinprodukte schaltet eine chinesische Richtlinie ausländische Bewerber faktisch aus.

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Sollten sich die Vorwürfe der EU-Kommission bestätigen, droht chinesischen Unternehmen eine Zugangsbeschränkung zum EU-Markt.

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Wegen mutmaßlich unfairer öffentlicher Ausschreibungen für medizinische Geräte hat die Europäische Kommission Ermittlungen gegen China eingeleitet. Brüssel wirft Peking vor, europäische Unternehmen bei seinen Ausschreibungen „schwerwiegend und wiederholt“ zu benachteiligen, wie aus einer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU vom 24. April hervorgeht. Chinesische Unternehmen könnten der Kommission zufolge einen unfairen Wettbewerbsvorteil genießen.
„Wir leiten diese Untersuchung mit China ein, um auf unseren Beschaffungsmärkten für die Hersteller von Medizinprodukten auf beiden Seiten gleiche Bedingungen zu schaffen“, erklärte EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis. „Bedauerlicherweise sind unsere wiederholten Gespräche mit China über dieses handelspolitische Ärgernis ergebnislos geblieben.”

China kauft zuerst bei sich

Laut EU gilt in China die „Buy China“-Politik, wonach die Beschaffung inländischer Medizinprodukte und Dienstleistungen bevorzugt wird. Ausnahmen gelten für Waren, Dienst- und Bauleistungen, die nicht oder nicht zu angemessenen kaufmännischen Bedingungen innerhalb des Landes verfügbar sind.
Bevor ein ausländisches Unternehmen den Zuschlag bekommt, werde zunächst geprüft, ob eine chinesische Firma das Produkt ebenfalls liefern könne.
„Durch die von den lokalen Behörden umgesetzten ‚Buy local‘- Initiativen werden lokal hergestellte Waren ebenfalls begünstigt“, kritisiert die EU.
Die „Made in China 2025“-Strategie regelt zudem Bedingungen, wonach Krankenhäuser dafür Sorge tragen müssen, dass bis zum Jahr 2025 mindestens 70 Prozent der beschafften Medizinprodukte der mittleren und oberen Preisklassen im Inland hergestellt werden.
Die Ausschreibungen seien zudem so gestaltet, dass chinesische Firmen „ungewöhnlich niedrige Angebote“ machen können. Die Einfuhren ausländischer Medizinprodukte seien hingegen zusätzlichen Einschränkungen unterworfen.

„Faktischer Ausschluss ausländischer Lieferanten“

Durch die einfuhrbeschränkten Maßnahmen und Praktiken würden EU-Unternehmen „auf erhebliche und methodische Art und Weise benachteiligt“, betont die EU-Kommission.
Hersteller von Medizinprodukten aus der Union würden um sämtliche oder einen beträchtlichen Teil ihrer Geschäftsmöglichkeiten auf dem chinesischen Markt gebracht. Durch die festgelegten Bedingungen würde den Betrieben zudem „eine faire Chance“ genommen.
Das Vorgehen Chinas führt laut EU „zu unlauterem Wettbewerb auf dem Markt für öffentliche Aufträge“ im Bereich Medizinprodukte und „zu einem faktischen Ausschluss ausländischer Lieferanten“.

Aufruf an China und betroffene Unternehmer

Die chinesische Regierung wird aufgefordert, Gespräche mit der Kommission aufzunehmen, „um die mutmaßlichen Maßnahmen und Praktiken zu beenden oder abzustellen“.
Gleichzeitig wurden die Mitgliedstaaten und Betroffenen von Brüssel gebeten, bei der Untersuchung mitzuarbeiten und innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntmachung sachdienliche Informationen an die EU-Kommission zu übermitteln, für die ein einheitlicher Leitfaden erstellt wurde. Darin wird unter anderem nach dem den Unternehmen entstandenen wirtschaftlichen Schaden gefragt.
Peking warf der Kommission postwendend vor, „protektionistische Signale“ auszusenden. Die Ermittlungen „zielen auf chinesische Unternehmen und schaden dem Image der EU“, erklärte Wang Wenbin, Sprecher des chinesischen Außenministeriums. Brüssel nutze „jede Ausrede, um chinesische Unternehmen grundlos zu unterdrücken und einzuschränken“.

Nachteile für China nicht ausgeschlossen

Die am Mittwoch eingeleiteten Ermittlungen sind die ersten unter einem neuen EU-Gesetz für internationale öffentliche Ausschreibungen. Die Untersuchungen sollen binnen neun Monaten abgeschlossen werden. In begründeten Fällen behält sich die EU-Kommission eine Verlängerung der Frist um fünf Monate vor.
Bestätigen sich die Vorwürfe, kann Brüssel seinerseits den Zugang chinesischer Unternehmen zu Ausschreibungen in der EU einschränken.
Die EU-Kommission hatte in den vergangenen Wochen bereits mehrere Untersuchungen gegen chinesische Unternehmen wegen mutmaßlich illegaler staatlicher Subventionen eingeleitet. Diese betreffen unter anderem Hersteller von Windturbinen und Solarmodulen sowie Produkte von Elektroautos.
Zudem hatte Brüssel am Montag, 22. April, die Durchsuchung mehrerer Hersteller von Sicherheitsausrüstung wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Subventionsrecht verkündet, ohne China explizit zu nennen. Die Chinesische Handelskammer in Brüssel sprach am Abend von Durchsuchungen bei chinesischen Firmen in Polen und den Niederlanden.
(Mit Material der Agenturen)

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