Nicht-Geimpfte und Genesene betroffen
Thüringen: Verfassungsrichter erklärt Corona-Ausgangssperre für rechtswidrig
Erneut errang die Thüringer AfD vor dem thüringischen Verfassungsgerichtshof mit einer Klage gegen die Corona-Maßnahmen der Landesregierung einen Teilerfolg. Dieses Mal betraf es nächtliche Ausgangsbeschränkungen.

Nächtliche Ausgangssperre und Maskenpflicht in der Öffentlichkeit während der Corona-Zeit.
Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Thüringens Verfassungsrichter haben die Verlängerung nächtlicher Ausgangsbeschränkungen während der Corona-Zeit für verfassungswidrig erklärt. Betroffen von der Landesverordnung aus dem Januar 2022 waren alle Menschen, die nicht geimpft oder von einer Infektion genesen waren.
Die von der Thüringer AfD-Fraktion angegriffene Verordnung genüge nicht den formellen Anforderungen, entschieden die Verfassungsrichter in Weimar. Zudem seien sie auch wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf körperliche Bewegungsfreiheit verfassungswidrig.
Die AfD-Landtagsfraktion hatte die Überprüfung der Verordnung vom 21. Januar 2022 verlangt. Dabei ging es unter anderem um die Zulässigkeit der damals verhängten Zugangs-, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen nicht geimpfter und nicht genesener Menschen.
Bei der Verlängerung von „bereits langandauernden und mit gravierenden Grundrechtseinschränkungen verbundenen Maßnahmen wie den nächtlichen Ausgangsbeschränkungen“ wären nicht „die tatsächlichen Grundlagen für die fortbestehende Notwendigkeit einer solchen Maßnahme formal hinreichend“ deutlich gemacht worden, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
Für die Anordnung von Ausgangsbeschränkungen habe „zum Zeitpunkt des Verordnungserlasses ein besonders strenger Rechtfertigungsmaßstab“ gegolten, da der Gesetzgeber damals entschieden hätte, dass Ausgangsbeschränkungen grundsätzlich nicht mehr zulässig sein sollten.
Gericht: Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu gering
„Der geringe Beitrag zur Pandemiebekämpfung, den die mit einer Vielzahl von Ausnahmegründen versehenen und damit in ihrer Wirkung ganz erheblich reduzierten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen […] zu leisten imstande waren, vermochte die Schwere der Grundrechtsbeeinträchtigung gegenüber den nicht von den Ausnahmetatbeständen erfassten Personen nicht mehr aufzuwiegen“, so der Gerichtshof.
In anderen Punkten verwarf der Verfassungsgerichtshof den Normenkontrollantrag als unzulässig.
Bereits im September 2023 erklärte der thüringische Verfassungsgerichtshof aufgrund einer AfD-Klage die Schließung der Fitnessstudios für unrechtmäßig und damit auch die Bußgelder für diese Einrichtungen, wenn sie nicht geschlossen wurden.
Dabei ging es um die „Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 31. Oktober 2020“, die am 2. November 2020 in Kraft trat und auf den 30. November 2020 befristet war. Sie wurde von der Landesregierung erlassen. Die Richter begründeten damals ihre Entscheidung mit einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Das jetzige Urteil zu den nächtlichen Ausgangssperren soll im Laufe des Donnerstagvormittag, 27. Juni, auf den Seiten des thüringischen Verfassungsgerichtshofs veröffentlicht werden, erklärte die dortige Sprecherin der Epoch Times.
(Mit Material von dpa)
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