Gerichtsentscheid
AfD scheitert mit Eilantrag gegen Verfassungsschutzbericht
Die AfD klagte gegen eine Passage des Verfassungsschutzberichts des Jahres 2022. Doch der Bund darf schreiben, dass die AfD ein extremistisches Personenpotenzial von bis zu 40 Prozent habe.

Wie viel kritisches Potential hat die AfD?
Foto: iStock
Die AfD ist mit einem Eilantrag gegen eine Passage des Verfassungsschutzberichts des Jahres 2022 gescheitert.
Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin durfte der Bund in dem Bericht schreiben, dass die AfD ein extremistisches Personenpotenzial von etwa zehntausend Menschen oder 30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder habe. Diese Passage wollte die AfD aus dem Verfassungsschutzbericht streichen lassen.
Gerichtliche Entscheidung und Begründung
Wie das Verwaltungsgericht entschied, ist das Bundesinnenministerium berechtigt, die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren, wenn dafür hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
Dies sei auch in der Verdachtsphase zulässig. Im Fall der AfD seien die Voraussetzungen erfüllt.
Es gebe tatsächliche Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht für ein Rechtsextremismuspotenzial bei einem Teil der AfD-Mitglieder. Dabei sei zutreffend Bezug zur Stärke des mittlerweile offiziell aufgelösten sogenannten Flügels um den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke hergestellt worden.
Die Auflösung des Flügels habe nicht dazu geführt, dass das Rechtsextremismuspotenzial verschwunden sei. Die Schätzung von etwa zehntausend Mitgliedern sei nicht willkürlich.
Die AfD hat gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht, so das Gericht. (afp/red)
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