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Entscheidung vom Verfassungsgericht verlangt

Antrag zum AfD-Verbotsverfahren eingereicht - AfD zeigt sich gelassen

113 Bundestagsabgeordnete unterzeichneten einen Antrag auf ein Verbot der AfD durch den Bundestag. Sie hoffen auf eine mehrheitliche Unterstützung im Parlament noch in dieser Legislaturperiode.

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Immer weniger Wähler lehnen die Option, die AfD zu wählen, konsequent ab. Foto: Kay Nietfeld/dpa

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Der fraktionsübergreifende Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren ist bei der Bundestagsverwaltung eingereicht worden. Dies bestätigte unter anderem der CDU-Abgeordnete und Mitinitiator des Antrags, Marco Wanderwitz, am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP.
113 Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen unterzeichneten demnach den Antrag. Notwendig sind für einen fraktionsübergreifenden Antrag 37 von insgesamt 733 Parlamentariern.
„Wir sind nicht immer einer Meinung. Worin wir uns einig sind, ist unser klares Bekenntnis zu unserer Demokratie und unserem Grundgesetz“, heißt es in einer E-Mail, die die Unterzeichnenden am Mittwoch an alle Abgeordneten verschickten.

AfD sieht Verbotsverfahren gelassen entgegen

Die AfD zeige immer offener ihre Menschen- und Demokratieverachtung. Die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren seien zu Recht hoch, räumt die Gruppe ein – und betont zugleich: „Wir sind davon überzeugt, dass sie im Fall der AfD gegeben sind.”
Die Erstunterzeichner wollen nach eigenen Angaben „noch in dieser Legislaturperiode“ eine Mehrheit für ihren Antrag im Bundestag erreichen. Ein Zeitpunkt für die Aufsetzung sei aber bis jetzt nicht getroffen worden.
Der Antrag zielt darauf, dass das Parlament ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einleitet. Der Bundestag ist – neben Bundesregierung und Bundesrat – eines von drei Verfassungsorganen, das ein Verbotsverfahren vor dem Gericht anstoßen kann. Die rechtlichen Hürden dafür sind allerdings hoch.
Die AfD sieht dem Verfahren, laut eigener Aussage, entspannt entgegen: So erklärte ein Sprecher der AfD-Fraktion gegenüber der Epoch Times: „Ein mögliches Verbotsverfahren entbehrt jeder Grundlage. Dem nun im Bundestag eingereichten Antrag sehen wir daher gelassen entgegen.“

Bundesverfassungsgericht soll feststellen, ob AfD verfassungswidrig ist

Das Bundesverfassungsgericht soll den Antragstellern zufolge feststellen, dass die AfD verfassungswidrig ist und deshalb verboten werden kann. Hilfsweise soll vom Gericht festgestellt werden, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werden kann.
Bisher hatten sich prominente Politiker eher skeptisch bis ablehnend zu einem AfD-Verbotsverfahren geäußert, darunter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), CDU-Chef Friedrich Merz und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Sie verweisen auf Risiken, die eine Zurückweisung des Antrags durch das Bundesverfassungsgericht mit sich brächte.
Auch der CSU-Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, hält nichts von einem AfD-Verbotsverfahren: „Ein Verbotsverfahren gegen die AfD ist falsch. Demokraten müssen bessere Lösungen finden als blinden Verbots-Aktionismus. Wir müssen die Probleme der Menschen lösen. Wer glaubt, mit einem Verbot AfD-Wähler wieder ins demokratische Spektrum zurückzuholen, der irrt.”

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Anders sieht es die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt: „Die AfD ist untrennbar mit der rechtsextremen Szene verwoben. Ich halte es für richtig, prüfen zu lassen, ob die AfD als Ganzes gegen unsere Verfassung verstößt.”

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Staatsrechtler warnt

Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler warnt eindringlich vor einem Verbotsverfahren gegen die AfD. „Würde ein Verbot abgelehnt werden, wovon ich aktuell ausgehe, hätte die Partei eine offizielle staatliche Bescheinigung ihrer Verfassungstreue“, sagte der an der Universität Oldenburg lehrende Professor der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ – Epoch Times berichtete.

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(afp/red)

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