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ChatGPT und Suno Inc.

„Atemlos“ und „Mambo No. 5“ durch KI? GEMA reicht Klage gegen KI ein

Der Rechteverwerter geht gegen ein Angebot vor, das mit Künstlicher Intelligenz Musik erzeugt. Die Ergebnisse seien geschützten Songs zu ähnlich.

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Trotz der jahrhundertealten Tradition hat es der deutsche Musiknotenmarkt schwer.

Foto: Uwe Zucchi/dpa

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Lesedauer: 2 Min.

Der Musikrechteverwerter GEMA geht gegen das nächste KI-Unternehmen vor. Die Gesellschaft hat nach eigenen Angaben beim Landgericht München I Klage gegen das US-amerikanische Unternehmen Suno eingereicht.
Sie wirft Suno vor, geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs ohne Vergütung verarbeitet zu haben. In der Folge erzeuge das KI-Tool von Suno Inhalte, die Originalsongs wie „Atemlos“, „Daddy Cool“, „Mambo No. 5“ oder „Cheri Cheri Lady“ zum Verwechseln ähnlich seien.

Einfache Erstellung von Musikstücken

Suno bietet ein KI-Tool an, mit dem sich mit Hilfe einfacher Angaben (Prompts) Musikstücke erstellen lassen.
Laut GEMA kommen dabei aber Ergebnisse heraus, die „in Melodie, Harmonie und Rhythmus weitgehend mit weltbekannten Werken“ übereinstimmen.
Die GEMA leitet daraus ab, dass Suno „das Repertoire der GEMA systematisch für das Training ihres Musiktools genutzt hat und dieses nun kommerziell verwertet, ohne die Urheberinnen und Urheber der Werke finanziell zu beteiligen“.

Auch ChatGPT-Firma verklagt

Bereits im vergangenen November hatte die GEMA OpenAI, die Firma hinter ChatGPT, verklagt. Damals lautete der Vorwurf, dass Songtexte verwendet worden seien, nun geht es um die Musik.
Insgesamt füge sich die neue Klage in ein Gesamtkonzept ein, hieß es von der Gema. Ziel sei der „faire Umgang mit den Urheberinnen und Urhebern und deren Vergütung“.
„KI-Anbieter wie Suno Inc. nutzen die Werke unserer Mitglieder ohne deren Zustimmung und profitieren finanziell davon“, kritisiert GEMA-Chef Tobias Holzmüller.
„Gleichzeitig konkurriert der so generierte Output mit den von Menschen geschaffenen Werken und entzieht ihnen die wirtschaftliche Grundlage.“
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vertritt in Deutschland nach eigenen Angaben die Urheberrechte von rund 95.000 Mitgliedern – Komponisten, Textdichter oder Musikverlage – sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. (dpa/red)

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