
„Beste Köpfe - keine Rassisten“: Kabinett folgt Faeser-Vorstoß und erleichtert Einbürgerung
Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf von Ministerin Faeser gebilligt. Einbürgerung soll künftig schneller möglich werden, Mehrstaatigkeit wird anerkannt. Bei Verurteilungen wegen rassistischer oder antisemitischer Straftaten ist sie ausgeschlossen.

Das Kabinett stimmte einem Gesetz von Innenministerin Faeser zu, das nicht nur Anforderungen senkt, sondern auch Mehrstaatigkeit zulässt.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa
Am Mittwoch hat sich das Kabinett in Berlin auf eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts verständigt. Dabei hat sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit ihrem Entwurf weitgehend durchgesetzt. Künftig soll die Einbürgerung in Deutschland schneller und leichter vonstattengehen. Neu ist vor allem auch, dass die Mehrstaatigkeit grundsätzlich als Möglichkeit anerkannt wird.
Die Reform der Einbürgerung soll – neben dem im Frühjahr beschlossenen Zuwanderungsgesetz – die Attraktivität Deutschlands für ausländische Fachkräfte steigern. Zudem will man die Leistungen bereits seit Jahrzehnten im Land befindlicher Menschen aus den ersten Gastarbeitergenerationen würdigen. Darüber hinaus soll die Reform eine bessere Teilhabe von Einwanderern in Deutschland gewährleisten.
Frühester Zeitpunkt einer Einbürgerung künftig bei drei Jahren
Faeser machte im Vorfeld der Beratungen deutlich, dass sich Deutschland in einem Wettbewerb um die „besten Köpfe in der Welt“ befinde. Diesen werde man nur gewinnen, wenn diese „in absehbarer Zeit voll und ganz Teil unserer Gesellschaft werden können – mit allen demokratischen Rechten“.
Bundestag und Bundesrat müssen der Neuregelung noch zustimmen. Faeser strebt ein Inkrafttreten der Reform bereits mit Beginn des nächsten Jahres an. Eine wesentliche Neuerung soll dabei sein, dass Ausländer, die legal in Deutschland leben, bereits nach fünf statt bisher acht Jahren einen Antrag auf Einbürgerung stellen können. Bis 1999 betrug die Wartezeit auf die Möglichkeit eines Einbürgerungsantrags sogar noch 15 Jahre.
Im Fall „besonderer Integrationsleistungen“ soll eine Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich werden. Bei Spitzensportlern oder Hochschullehrern war eine solche bereits in der Vergangenheit häufig ohne große Hindernisse möglich. Nun soll dieses Privileg auch Menschen offenstehen, die gute Sprachkenntnisse, ehrenamtliches Engagement oder sehr gute Leistungen in Schule oder Beruf vorweisen können.
Migrantenverbände kritisierten zweierlei Maß beim Doppelpass
Auch das Prinzip, dass eine Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft mit einer Ablegung der alten einhergehen müsse, soll der Vergangenheit angehören. Vor allem viele bereits seit Langem in Deutschland lebende Einwanderer scheuten deshalb vor einer Antragstellung zurück.
Außerdem klagten Migrantenverbände über eine Ungleichbehandlung zwischen EU-Angehörigen und Angehörigen von Drittstaaten in dieser Hinsicht. In der Praxis akzeptierten Behörden grundsätzlich eine Mehrstaatigkeit bei Eingebürgerten aus EU-Mitgliedstaaten. Allerdings beharrten sie bei Angehörigen von Drittstaaten häufig auf einem Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit. Vor allem für türkische Staatsangehörige war dies häufig inakzeptabel.
Künftig sollen auch Vorbehalte bezüglich der Staatsbürgerschaft in Deutschland geborener Kinder ausländischer Eltern fallen. Wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland gelebt hat, sollen Kinder neben jener der Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten – und dauerhaft beibehalten können.
Ataman setzt Ermessensoption für Alleinerziehende und Behinderte durch
Für seit Langem in Deutschland lebende Angehörige der „Gastarbeitergeneration“ soll auch der schriftliche Deutschtest entfallen. Dies würde vor allem für Menschen gelten, die vor 1974 in die BRD und vor 1990 als Vertragsarbeiter in die DDR gekommen waren.
Für diese soll auch die Verpflichtung wegfallen, die Fähigkeit nachzuweisen, den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Dies soll zudem auch für Menschen gelten, die in den zurückliegenden zwei Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit gearbeitet haben. Die Regelung soll sich auch auf Ehegatten erstrecken, wenn mindestens ein Kind der familiären Gemeinschaft angehört.
Der Einwand der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes, Ferda Ataman, bezüglich des Lebensunterhalts von bestimmten Personen wurde gehört. So soll es Optionen für „Ermessenseinbürgerungen“ bei Alleinerziehenden oder Menschen mit Beeinträchtigungen geben.
Keine Einbürgerung nach Handlungen gegen die Menschenwürde
Versperrt bleiben soll der Weg zum deutschen Pass jedoch weiterhin Personen mit ungeklärtem Verhältnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. So soll dieses weiterhin eine Voraussetzung für eine Einbürgerung bleiben.
Wer sich strafbarer Handlungen schuldig gemacht habe, die gegen die Menschenwürde verstießen, solle keinen deutschen Pass erhalten können. Dazu zählen, so der Entwurf, „antisemitisch, rassistisch, fremdenfeindlich oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“.
Staatsanwaltschaften soll gegenüber Einbürgerungsbehörden eine Auskunftspflicht im Fall von Anfragen über einen Einbürgerungswerber treffen.
Mehrstaatigkeit ist längst zur alltäglichen Realität geworden
Das Bundesinnenministerium beziffert die Zahl der Menschen, die mit ausländischer Staatsbürgerschaft in Deutschland leben, auf rund zwölf Millionen. Von diesen halten sich demnach rund 5,3 Millionen seit mindestens zehn Jahren in Deutschland auf.
Der Vorlage zufolge ist außerdem der Doppel-Pass in der Praxis in Deutschland längst zum Normalfall geworden: Von den Menschen, die im Jahr 2021 eingebürgert wurden, hätten 69 Prozent noch mindestens eine weitere Staatsbürgerschaft.
(Mit Material von AFP und dpa)
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