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Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld per Ministerverordnung verlängert

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Ein Antragsformular für Kurzarbeitergeld. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/dpa

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Arbeitnehmer, die schon vor Beginn der Corona-Krise Kurzarbeitergeld bekommen haben, müssen sich keine Sorgen über ein Auslaufen in den kommenden Wochen oder Monaten machen: Die Bezugsdauer wird von zwölf auf 21 Monate verlängert. Die entsprechende Ministerverordnung werde voraussichtlich in der kommenden Woche im Bundesanzeiger veröffentlicht und trete anschließend rückwirkend zum 31. März in Kraft, erklärte ein Sprecher von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Donnerstag.
Der Minister hatte die Verlängerung bereits vergangene Woche angekündigt: “Bereits im vergangenen Jahr gab es Betriebe, die aufgrund des digitalen Wandels oder anderer globaler Entwicklungen in Kurzarbeit waren. Diese Betriebe und deren Beschäftigte mussten befürchten, möglicherweise in den kommenden Tagen und Wochen ihre Arbeitsplätze zu verlieren.”
Diese alten Fälle von Kurzarbeit werden den Angaben zufolge nun unter den neuen Regelungen weiterlaufen, so dass den Betrieben auch weiterhin 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. “Damit sichern wir Arbeitsplätze in der Krise und schaffen Sicherheit für die Beschäftigten”, erklärte Heil. (afp)

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