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Bremer Gericht weist Eilantrag gegen Verbot von Querdenken-Kundgebung zurück

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Bremer Gericht.

Foto: Markus Hibbeler/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Das Verwaltungsgericht Bremen hat das Verbot einer für das Wochenende geplanten Großdemonstration der Querdenker bestätigt. Das Gericht wies den Eilantrag der Organisatoren gegen das Verbot am Mittwoch zurück und begründete die Entscheidung mit einer “unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit” wegen der Corona-Pandemie.
Das vom Ordnugsamt ausgesprochene Verbot sei “zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit erforderlich und im Übrigen verhältnismäßig”, heißt es in dem Beschluss weiter. “Die Dimension der Versammlung mit 20.000 Teilnehmern und der zu erwartende Geschehensablauf stellten ein unkalkulierbares Risiko für den Gesundheitsschutz dar.” Gegen das Urteil kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bremen eingelegt werden.
Angemeldet wurde die Kundgebung laut Innenbehörde von einem örtlichen Ableger der Querdenken-Organisation, die seit Wochen bundesweit gegen die Corona-Maßnahmen protestiert. In Bremen ist für das Wochenende noch eine zweite Querdenken-Kundgebung angemeldet, die nicht Gegenstand des Urteils vom Mittwoch war. (afp)

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