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Bund hat keine Kenntnisse über Quarantäne von Rückkehrern aus Risikogebieten

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Reisende im Corona-Testzentrum am Flughafen Köln/Bonn. Das OVG in Münster hat die Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer gekippt.

Foto: Henning Kaiser/dpa/dpa

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Der Bund hat keine Erkenntnisse darüber, inwieweit die Quarantänepflicht von Einreisenden aus Risikogebieten eingehalten wird. Wie Linksfraktionschef Dietmar Bartsch am Donnerstag (17. Dezember) der Nachrichtenagentur AFP sagte, wurden seit Inkrafttreten der Neuregelung vom 8. November insgesamt 270.000 Einreisen aus Risikogebieten registriert. Dies gehe aus Angaben des Innenministeriums hervor. Die Regierung könne aber nicht sagen, ob die dafür zuständigen Gesundheitsämter die vorgeschriebene Einhaltung der Quarantäne sicherstellen können. Das sei “hoch problematisch”.
“Das ganze Land liegt im Lockdown”, sagte Bartsch. Angesichts der Überforderung der Gesundheitsämter mit der Kontaktnachverfolgung sei es schwer vorstellbar, dass sie das Verhalten von mehr als einer Viertelmillion Einreisenden im Blick behalten. “Wer einen Lockdown über das Land legt, sollte das aber wissen.”
Seit dem 8. November gilt in den meisten Bundesländern die Regelung, dass Einreisende aus Corona-Risikogebieten für zehn Tage in Quarantäne müssen. Bereits nach fünf Tage können die Betroffenen allerdings einen Corona-Test machen, um die Quarantäne nach einem negativen Ergebnis vorzeitig zu beenden.
Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen kippte die Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Corona-Risikogebieten allerdings inzwischen für das Bundesland wieder. Die Pflicht zur Selbstisolierung sei nicht geeignet, einen nennenswerten Beitrag zur Eindämmung der Pandemie beizutragen, wenn in dem Reiseland ein geringeres Ansteckungsrisiko bestehe, urteilten die Richter. (afp/sza)

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