Grundsatzurteil gefällt
BAG: Arbeitgeber können Corona-Tests anordnen

Nahaufnahme des Arztes, der PCR-Tests durchführt.
Foto: iStock
Im Streit um Corona-Testpflichten in privaten und öffentlichen Unternehmen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein Grundsatzurteil gefällt.
Arbeitgeber haben Coronatests für die Beschäftigten auch einseitig anordnen dürfen. Eine Flötistin, die dies verweigerte, hat keinen Anspruch auf ihren Lohn, wie am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied.
Die Klägerin war Flötistin bei der Bayerischen Staatsoper. Für die Spielzeit 2020/2021 traf die Staatsoper bauliche und verschiedene weitere Corona-Maßnahmen. Nach dem Hygienekonzept mussten die Beschäftigten je nach Bereich in verschiedenen Abständen einen PCR-Test vornehmen lassen. Die Tests wurden von der Staatsoper organisiert und waren für die Beschäftigten kostenfrei.
Die inzwischen gekündigte Flötistin hatte sich geweigert, die vorgeschriebenen PCR-Tests vornehmen zu lassen. Sie wurde deshalb von Proben und Aufführungen ausgeschlossen und bekam einige Monate kein Gehalt.
Mit ihrer Klage forderte sie den nicht ausbezahlten Lohn. Die Tests seien unverhältnismäßig gewesen, und es habe hierfür auch keine rechtliche Grundlage gegeben.
Damit hatte sie durch alle Instanzen keinen Erfolg. Zur Begründung verwies nun in oberster Instanz das BAG auf das Arbeitsschutzgesetz und die sich daraus ergebende Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Um dem Arbeitsschutz nachzukommen, dürften Arbeitgeber den Beschäftigten auch Weisungen erteilen.
Davon sei hier auch die Weisung zur Vornahme von PCR-Tests gedeckt, urteilte das BAG. Die Tests seien nur eine von mehreren Maßnahmen gewesen. Für das gesamte Hygienekonzept habe sich die Staatsoper medizinisch beraten lassen. (afp/dpa/dl)
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