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Bundesregierung erleichtert Elterngeld-Bezug während Corona-Pandemie

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Eltern mit Kind. Foto: Sebastian Kahnert/dpa

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Bezieher von Elterngeld sollen wegen der Corona-Pandemie keine finanziellen Nachteile erleiden: Dieses Ziel verfolgt eine Vorlage, die das Bundeskabinett nach Regierungsangaben vom Mittwoch im Umlaufverfahren beschlossen hat. Die Regeln für den Bezug des Elterngelds sollen dafür gelockert werden. Eltern sollen ihren Anspruch auf Elterngeld aufschieben können, wenn sie wegen der Corona-Krise beruflich unabkömmlich sind – etwa im Pflegebereich oder bei der ärztlichen Versorgung.
Eine weitere Neuerung: Wer wegen der Pandemie Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I bezieht, muss nicht mit niedrigeren Elterngeld-Zahlungen rechnen: Bei der Berechnung der Leistungshöhe werden die Monate mit den niedrigeren Bezügen einfach ausgeklammert. Außerdem sollen Eltern den Partnerschaftsbonus nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Krise aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant.
Das neue Gesetz stelle “die wirtschaftliche Stabilität von Familien auch in der Zeit der Krise sicher”, erklärte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). “Mit der Anpassung machen wir Deutschlands bekannteste und beliebteste Familienleistung in der Corona-Zeit krisenfest”, so die Ministerin. Nach Angaben des Ministeriums bezogen im vergangenen Jahr 1,9 Millionen Väter und Mutter Elterngeld.
Die Koalitionsfraktionen wollten die Vorlage noch am Mittwoch in den Bundestag einbringen und erstmals beraten lassen. Auch der Bundesrat muss noch zustimmen. Die Regelungen sollen rückwirkend zum 1. März in Kraft treten. (afp)

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