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Bundesregierung verschärft Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Eine weitere Verschärfung des NetzDG soll es Internet-Nutzern noch einfacher machen per Beschwerde bestimmte Inhalte anderer Nutzer sperren zu lassen.

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Nutzer sollen mehr rechte bekommen.

Foto: Robert Günther/dpa-tmn/dpa/dpa

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Nutzer von sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und Instagram sollen mehr Rechte bekommen Inhalte anderer Nutzer sperren zu lassen – etwa wenn sie im Netz massiv attackiert werden.
Dafür will das Kabinett heute eine Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes beschließen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Nutzer leichter dagegen vorgehen können, wenn gemeldete Beiträge nicht gelöscht wurden.

Hass und Hetze – rechtlich nicht definiert

Das vor zwei Jahren beschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet Internet-Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen als Hass und Hetze bezeichnete Inhalte. Klar strafbare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Nutzerbeschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden. Zudem müssen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen.
Das Gesetz habe sich „grundsätzlich bewährt“, heißt es im Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die bisherigen Erfahrungen zeigten aber „gleichwohl, dass einige Regelungen fortentwickelt werden sollten“. Bereits im Kabinett beschlossen wurde eine Meldepflicht für die Netzwerke: Sie müssen Morddrohungen, Volksverhetzung und andere schwere Vergehen künftig nicht nur löschen, sondern auch beim Bundeskriminalamt (BKA) melden.

Beschwerdeweg soll einfacher werden

Das Justizministerium will nun aber auch nicht länger komplizierte Klickwege hinnehmen, um rechtswidrige Inhalte in den Netzwerken zu melden. Derzeit müsse man Links oder Screenshots händisch kopieren und an anderer Stelle wieder einfügen. Gefordert wird nun, dass die Meldewege leicht auffindbar und für jeden einfach zu bedienen sind – und zwar direkt von dem Post aus, der als rechtswidrig gemeldet werden soll.

Einfacher Weg zur Löschung

Nicht alle von Nutzern gemeldeten Beiträge werden gelöscht – umgekehrt sind nicht alle Nutzer mit der Löschung ihrer eigenen Posts einverstanden. In beiden Fällen sollen sie künftig vom Netzwerk eine Überprüfung der Entscheidung verlangen können. Facebook, Twitter und Co müssen dann begründen, warum sie einen Post gelöscht haben oder nicht.

Weitergabe von persönlichen Daten an Beschwerdeführer

Wer sich vor Gericht gegen Bedrohungen oder Beleidigungen zur Wehr setzen will, soll die erforderlichen Daten deutlich einfacher herausverlangen können als bisher. Die Netzwerke werden dazu verpflichtet, die Identität eines Beleidigers offenzulegen, wenn ein Gericht die Erlaubnis dafür gibt.

NetzDG schon in alter Fassung hart an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit

Aus dem Kreis der Unternehmen wurde schon das ursprüngliche NetzDG kritisiert – weil es staatliche Aufgaben an Konzerne übertrage. „Die neue Reform führt zu noch mehr Unsicherheiten und eben nicht zu mehr Transparenz“, kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, Bernhard Rohleder. Unbestimmte Rechtsbegriffe und unklare Vorgaben zur Inhalte-Löschung würden nicht ausgeräumt. „Problematisch ist auch die künftige Ungleichbehandlung von Videosharing-Plattformen und sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung sieht für Videosharing-Anbieter das Herkunftsland in der Pflicht – für die sozialen Netzwerke jedoch nach wie vor das Zielland.“ Der Bitkom will lieber einen kompletten Neuanfang. (dpa)

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