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Bundestag berät über "Rückkehr zur Normalität” und Corona-App, sowie Infektionsschutzgesetz und Immunitätsausweis

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Bundestag.

Foto: Getty Images | Sean Gallup

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Lesedauer: 2 Min.

Am 7. Mai berät der Bundestag. Ab 9 Uhr stellt sich Karsten Hilse (AfD) zum dritten Mal der Wahl als Vizepräsident des Bundestages. Am 16. Januar und 5. März war er zuvor abgelehnt worden.
Um 9.05 Uhr wird der oder die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages gewählt. Gegen Eva Högl, vorgeschlagen von CDU/CSU und SPD, tritt Gerold Otten (AfD) an.

Corona-App-Pflicht

Auf dem Programm steht unter anderem ab 10.25 Uhr der Tagesordnungspunkt “Rückkehr zur Normalität”.  Zwei Anträge der AfD liegen dazu vor. Zum einen geht es um die Grundrechte. Mit Drucksache 19/18977 reichte die Partei den Antrag ein:
“Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass Eingriffe in Grundrechte nur noch nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in verhältnismäßiger Weise, im Lichte der jeweilig betroffenen Grundrechte und unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls erfolgen und die Corona-Verordnungen der Länder entsprechend geändert werden.”

Hier der Livestream:


Im Antrag in der Drucksache 19/18976 geht es um die Corona-App: “Es muss verhindert werden, dass bei der COVID-19-Bekämpfung Transparenzstandards unterlaufen werden und sichergestellt sein, dass kein Eingriff in die Grundrechte stattfindet”, heißt es in dem Antrag. Dies sei im Moment nicht der Fall. Aus diesem Grunde lehne die Partei den Einsatz einer solchen App ab. “Sollte sie doch zum Einsatz kommen, darf eine Technologie, wie eine COVID-19-App, auf gar keinen Fall verpflichtend sein”, betont die AfD weiter.

Infektionsschutzgesetz und Immunitätsausweis

Ab 11.45 Uhr debattiert der Bundestag über diverse Anträge zum Schutz der Bevölkerung bei epidemischer Lage, unter anderem über den Entwurf des „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich eine umfassende Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), nach denen die Einführung einer COVID-19-Impfpflicht und einer „Impf- und Immunitätsdokumentation“ vorgesehen ist. (sua)

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