Bundestag senkt Hürde für Beschlussfähigkeit

Deutscher Bundestag. Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP via Getty Images
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Der Bundestag hat wegen der Corona-Krise die Hürde für seine Beschlussfähigkeit gesenkt. Das Parlament kann nun Beschlüsse fassen, wenn mehr als ein Viertel seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist, heißt es in einer am Mittwoch vom Parlament gebilligten Änderung der Bundestags-Geschäftsordnung. Im Regelfall muss mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein.
Mit der Neuerung, die bis 30. September gilt, soll erreicht werden, dass das Parlament mit einer geringeren Zahl an Abgeordneten tagen kann, um einen größeren räumlichen Abstand zwischen den Teilnehmern zu ermöglichen.
Bei der für Mittwoch geplanten Abstimmung über die Ausnahmen von der Schuldenbremse gilt das abgesenkte Quorum aber nicht: Denn das Grundgesetz schreibt hier die Kanzlermehrheit vor. Sie ist erreicht, wenn die Mehrheit aller Abgeordneten mit Ja stimmt. (afp)
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