Bundesversicherungsamt warnt Kassen vor weiterer Manipulation von Diagnosedaten
Es könne nicht sein, "dass sich einzelne Krankenkassen auf der Einnahmenseite auf Kosten des Gesamtsystems einseitig Vorteile verschaffen", sagte der Präsident des Bundesversicherungsamts (BVA) Frank Plate heute.
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die gesetzlichen Krankenkassen vor Manipulationen bei den Abrechnungen gewarnt.
Es könne nicht sein, “dass sich einzelne Krankenkassen auf der Einnahmenseite auf Kosten des Gesamtsystems einseitig Vorteile verschaffen”, erklärte BVA-Präsident Frank Plate in einem am Dienstag veröffentlichten Schreiben an die Kassen. Seine Behörde werde von den rechtlichen Möglichkeiten “konsequent Gebrauch machen”.
Zuletzt hatten Berichte über Unregelmäßigkeiten bei Abrechnungen der Kassen für Schlagzeilen gesorgt. Konkret ging es um eine nachträgliche Kodierung von Diagnosen. Diese Codes sind Grundlage für die Kostenerstattung durch die Kassen.
Für mehr Geld: Ärzte sollen möglichst viele Diagnosen dokumentieren
Zuerst hatte im vergangenen Jahr der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, das Thema publik gemacht und erklärt, es sei ein Wettbewerb zwischen den Kassen darüber entstanden, wer es schafft, die Ärzte dazu zu bringen, für die Patienten möglichst viele Diagnosen zu dokumentieren.
Es gehe um mehr Geld aus dem Risikostrukturausgleich. Dieser dient dazu, dass gesetzliche Krankenkassen mit insgesamt gesünderen Mitgliedern jene mit verhältnismäßig vielen “Risikopatienten” finanziell stützen.
Ein neues Gesetz, das vor gut drei Wochen in Kraft trat, soll eine unzulässige Beeinflussung von Diagnosen verhindern. Die Regelung verbietet etwa eine nachträgliche Diagnoseübermittlung im Rahmen von Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen sowie die Kodierberatung durch die Krankenkassen. Außerdem hat das Bundesversicherungsamt bessere Prüfungsmöglichkeiten.
Die Vorwürfen der Manipulation und des Betrugs schadeten dem Ansehen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Bevölkerung, kritisierte Plate. “Die Einnahmemaximierung auf Kosten anderer Krankenkassen darf nicht Triebfeder des Handels einer Krankenkasse sein.”
Das BVA behalte sich vor, bei allen Kassen künftig “auch Prüfungen vor Ort vornehmen zu lassen”. Die Einnahmen aus den Korrekturen würden dann wieder in den Gesundheitsfonds fließen. (afp)
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