Krankengeld statt Lohnersatz
Corona-Kinderkrankengeld: Eltern sollen wohl Krankenkasse Bescheinigung der Schule oder Kita vorlegen

Nicht nur Kindergärten haben es in Corona-Zeiten schwer.
Foto: iStock
Eltern, die wegen des Lockdowns das Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen, sollen ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung vorlegen müssen, dass Schule oder Kita geschlossen sind. Die Regelung werde derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und solle am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Das Kinderkrankengeld beläuft sich auf bis zu 90 Prozent des entfallenen Nettoarbeitslohns. Laut dem Beschluss des Corona-Gipfels von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder vom vergangenen Dienstag sollen Schulen und Kindergärten im gesamten Januar weitgehend geschlossen bleiben.
Eltern sollen deshalb bis zu zehn zusätzliche Tage und Alleinerziehende bis zu 20 zusätzliche Tage Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen können. Dies soll ausdrücklich auch dann gelten, wenn wegen der Schließung von Schulen und Kitas eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird.
Laut dem “ThePioneer”-Bericht soll “die Betreuungsnotwendigkeit durch ein Elternteil der Krankenkasse auf geeignete Weise, ggf. durch Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung nachzuweisen” sein. Bestätigt werden müsse, “dass das Kind auf Grund der Empfehlung von behördlicher Seite die Einrichtung nicht besucht hat”.
Erwartet werden dem Bericht zufolge zusätzliche Aufwendungen der Kassen von rund 700 Millionen Euro. Zum Ausgleich für diese Mehrausgaben leiste der Bund bis zum 1. April einen Betrag von 700 Millionen Euro als ergänzenden Bundeszuschuss an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.
Scharfe Kritik: Corona-bedingte Betreuungsprobleme sind keine Krankheit
Der Sozialverband VdK äußert vernichtende Kritik an dem Vorhaben, Betreuungsproblemen von Eltern wegen Schul- und Kitaschließungen mit einer Ausweitung des Kinderkrankengeldes zu begegnen. „Anstatt eine vernünftige Lohnersatzleistung für Eltern auf den Weg zu bringen, sieht der Gesetzgeber vor, die Kinderkrankentage bei Betreuungsproblemen im Lockdown zu nutzen“, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Freitag. „Das lehnt der VdK ab.“
Bentele betonte, Leistungsvoraussetzung für das Kinderkrankentagegeld sei, dass das Kind krank ist. Corona-bedingte Betreuungsprobleme seien aber keine Krankheit.
„Mit diesem Beschluss werden nicht nur reihenweise Eltern unnötigerweise in Kinderarztpraxen geschickt, um Atteste zu organisieren“, kritisierte Bentele. „Dieser Beschluss kommt einem Aufruf zum Sozialversicherungsbetrug gleich.“
Am 10. Januar treten in weiteren Bundesländern schärfere Corona-Regeln in Kraft. Nachdem sie in Hamburg bereits seit Freitag gelten, ziehen nun Berlin, Niedersachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern nach. Weitere Bundesländer folgen am Montag. (afp)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.