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Neuer Polizeivertrag

Deutsche und schweizerische Polizei bauen Zusammenarbeit in Grenzregion aus

Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch den Gesetzentwurf zum neuen deutsch-schweizerischen Polizeivertrag.

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Grenzübergang zur Schweiz.

Foto: Georgios Kefalas/KEYSTONE/dpa/dpa

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Die Polizeibehörden Deutschlands und der Schweiz sollen künftig grenzüberschreitend noch enger zusammenarbeiten können. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch den Gesetzentwurf zum neuen deutsch-schweizerischen Polizeivertrag, mit dem sich nun auch noch Bundestag und Bundesrat befassen müssen. Mit Inkrafttreten des Vertrags könnten dann beide Länder „den heutigen grenzüberschreitenden Herausforderungen für die innere Sicherheit viel effektiver begegnen“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).
Der Vertrag regelt unter anderem die Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse im Nachbarstaat, wodurch „besonders effektive operative grenzüberschreitende Kooperationen“ ermöglicht werden sollen, erklärte Faeser. Unter anderem gehe es um polizeiliche Maßnahmen in Zügen und Schiffen und um Grenzübertritte von Beamten zur Abwehr einer Gefahr für Leib oder Leben.
Faeser und ihre schweizerische Amtskollegin Karin Keller-Sutter hatten den Vertrag im vergangenen Jahr in Berlin unterzeichnet. Der bisherige Vertrag stammt aus dem Jahr 1999 und bedürfe einer grundlegenden Neufassung, „um der veränderten Sicherheitslage an den Grenzen gerecht zu werden“, wie das Bundesinnenministerium erklärte. (afp)

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